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  • Blitzlicht 12/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Eltern können Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen
    Pflegeversicherung ihrer Kinder als Sonderausgaben absetzen, wenn sie diese
    selbst getragen haben.

    Ob der Ertrag aus der Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens
    beim laufenden Gewinn oder beim Betriebsaufgabegewinn zu berücksichtigen
    ist, bestimmt sich danach, ob dieser in einem Veranlassungszusammenhang zur
    Betriebsaufgabe als dem auslösenden Moment steht.

    Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass nachträgliche Absagen einzelner
    Arbeitnehmer zu einer Betriebsveranstaltung nicht zulasten der teilnehmenden
    Arbeitnehmer gehen. Vielmehr ist für die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen
    Anteils die Anzahl der tatsächlich angemeldeten Teilnehmer entscheidend.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
    Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt & Hans-Peter Heuser

    0053580_00000_Blitzlicht_12-2018

  • Blitzlicht 11/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vermietet ein Arbeitnehmer sein Homeoffice an den Arbeitgeber, liegt eine
    Vermietung zu gewerblichen Zwecken vor. Deshalb ist stets die Einkünfteerzielungsabsicht
    zu prüfen. Verluste können nur dann abgezogen werden,
    wenn die Überschussprognose insgesamt positiv ausfällt.
    EC-Karten-Umsätze werden häufig über die Kasse erfasst. Dies stellt einen
    formellen Mangel dar, der jedoch unter bestimmten Voraussetzungen bei
    der Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf eine eventuelle
    Verwerfung der Buchführung außer Betracht bleibt.
    Sachbezüge an Arbeitnehmer sind bis zu 44 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei.
    Geklärt ist nun, ob auch Versandkosten dazugehören.

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    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt & Hans-Peter Heuser

    0053580_00000_Blitzlicht_11-2018

  • Blitzlicht 10/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die wirksame Berichtigung einer Rechnung mit zu hohem Umsatzsteuerausweis
    setzt voraus, dass der zu viel vereinnahmte Umsatzsteuerbetrag an den
    Leistungsempfänger zurückgezahlt wird.

    Händigt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern mehrere Gutscheine, z. B. Tankkarten,
    gleichzeitig aus, erfolgt der Lohnzufluss beim Arbeitnehmer bereits mit
    Hingabe der Gutscheine. Dies gilt auch, wenn vereinbart wird, dass jeweils nur
    ein Gutschein pro Monat eingelöst werden darf.

    Für die Berechnung der Betriebskosten, sofern und soweit sie nach Wohnfläche
    abzurechnen sind, und zu denen auch Heizkosten zählen, ist die tatsächliche
    Wohnfläche und nicht die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße
    entscheidend.

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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    91878 – 0053580_00000_Blitzlicht_10-2018

  • Blitzlicht 9/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nur positive gewerbliche Einkünfte führen dazu, dass ansonsten nicht gewerbliche Einkünfte als
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden. Negative gewerbliche Einkünfte können
    eine solche Abfärbung nicht bewirken.

    Die verbilligte Vermietung von Wohnungen kann zur Folge haben, dass der
    Werbungskostenabzug eingeschränkt wird. Der Bundesfinanzhof stellt zur Orientierung
    Grundsätze zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen auf.

    Rechnungsangaben müssen es der Finanzverwaltung ermöglichen, das Bestehen des
    Vorsteuerabzugsrechts zu kontrollieren. Es dürfen dabei keine unzumutbaren Anforderungen an
    die Rechnung gestellt werden. Der Steuerpflichtige kann ergänzende Unterlagen beibringen.

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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    0053580_00000_Blitzlicht_09-2018

  • Blitzlicht 8/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wird für einen nicht an der Gesellschaft beteiligten angestellten GmbH-Geschäftsführer ein
    Zeitwertkonto für seinen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand eingerichtet, fällt auf die
    einbehaltenen Beträge keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof widerspricht damit der
    Auffassung der Finanzverwaltung.

    Geschäftsführer einer GmbH sind als Beschäftigte regelmäßig sozialversicherungspflichtig.
    Etwas anderes gilt nur, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer durch Einfluss auf die
    Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen kann.

    Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 hat der Bundesfinanzhof schwerwiegende
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelung von einhalb Prozent für jeden
    vollen Monat.

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    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
    88942 – 0053580_00000_Blitzlicht_08-2018