Blitzlicht 8/2018
Gepostet am Aug. 6, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
wird für einen nicht an der Gesellschaft beteiligten angestellten GmbH-Geschäftsführer ein
Zeitwertkonto für seinen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand eingerichtet, fällt auf die
einbehaltenen Beträge keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof widerspricht damit der
Auffassung der Finanzverwaltung.
Geschäftsführer einer GmbH sind als Beschäftigte regelmäßig sozialversicherungspflichtig.
Etwas anderes gilt nur, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer durch Einfluss auf die
Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen kann.
Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 hat der Bundesfinanzhof schwerwiegende
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelung von einhalb Prozent für jeden
vollen Monat.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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