Blitzlicht 10/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die wirksame Berichtigung einer Rechnung mit zu hohem Umsatzsteuerausweis
setzt voraus, dass der zu viel vereinnahmte Umsatzsteuerbetrag an den
Leistungsempfänger zurückgezahlt wird.

Händigt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern mehrere Gutscheine, z. B. Tankkarten,
gleichzeitig aus, erfolgt der Lohnzufluss beim Arbeitnehmer bereits mit
Hingabe der Gutscheine. Dies gilt auch, wenn vereinbart wird, dass jeweils nur
ein Gutschein pro Monat eingelöst werden darf.

Für die Berechnung der Betriebskosten, sofern und soweit sie nach Wohnfläche
abzurechnen sind, und zu denen auch Heizkosten zählen, ist die tatsächliche
Wohnfläche und nicht die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße
entscheidend.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

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