Guten Tag,
Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH
die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet. Der Umstand eines
gleich hohen Rückflusses als Miete begründet laut Finanzgericht Münster für sich genommen weder eine Gegenleistung noch
den Wegfall der endgültigen wirtschaftlichen Belastung.
Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein
Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und damit
eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf.
Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer
berufsbildenden Einrichtung steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis
zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. So entschied der Bundesfinanzhof.
Nicht nur durch das Steueränderungsgesetz 2025 sollen Änderungen mit dem Jahreswechsel kommen (u. a. Senkung der
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Anhebung der
Entfernungspauschale). Auch außerhalb dieses Gesetzes ist eine Vielzahl steuerlicher Änderungen geplant.
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Wir beraten Sie gerne.
K. Schmidt & H.-P. Heuser
Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte
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