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  • Monatliche Mandanteninformation September 2026

    Guten Tag,
    Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen. Die seit 2021 geltende Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ändert daran nichts. Aufwendungen, die durch die persönliche Pflege veranlasst sind, werden grundsätzlich durch den Pflege-Pauschbetrag abgegolten. So entschied das Finanzgericht Münster. Gibt ein Arbeitnehmer für einen ihm überlassenen Dienstwagen gegenüber seinem Arbeitgeber eine zu geringe Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an und übernimmt er die daraus resultierenden Lohndaten später ungeprüft in seine Einkommensteuererklärung, kann darin eine Steuerhinterziehung liegen. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht. Ein Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums erläutert, unter welchen Voraussetzungen der auf Solar- und Photovoltaikanlagen entfallende Kaufpreisanteil beim Grundstückserwerb zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung gehört. Teil 2 des Beitrags „Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen“ beleuchtet weitere Besonderheiten bei der Ausstellung von E-Rechnungen. Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    318212 – MMI September 2026

  • Monatliche Mandanteninformation August 2026

    Guten Tag,
    der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaftund Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränke sich auf
    offensichtliche Unrichtigkeiten. Noch bis zum 31.12.2026 ist die Ausstellung von E-Rechnungen freiwillig. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht im Allgemeinen beachten müssen, wird in einem ersten Teil in dieser Ausgabe aufgezeigt. In der
    kommenden Ausgabe für September wird es im zweiten Teil um die Besonderheiten bei der Erteilung einer E-Rechnung gehen.
    An der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 % pro Monat für Aussetzungszinsen bestehen für Verzinsungszeiträume vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 ernstliche Zweifel. Die Vollziehung entsprechender Zinsbescheide kann daher laut einem Beschluss des Finanzgerichts Münster im einstweiligen Rechtsschutz in voller Höhe ausgesetzt werden.
    Steuerentlastungen, Bürokratieabbau, Änderungen im Arbeitsrecht und neue Impulse für Unternehmen – mit dem Programm „Aufschwung und Beschäftigung“ hat die Regierungskoalition ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit 34 Vorhaben beschlossen.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    315522 – MMI August 2026

  • Monatliche Mandanteninformation Juli 2026

    Guten Tag,
    der Bundesfinanzhof hat seine langjährige Rechtsprechung zur Behandlung von Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen unter Vereinbarung zinslos gestundeter Ratenzahlungen geändert. Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber laut Finanzgericht Baden-Württemberg mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am
    auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.
    Das Finanzgericht Bremen entschied, dass keine Werbungskosten zu Vermietungseinkünften vorliegen, wenn sich der Verkäufer im Kaufvertrag zur Renovierung und Übernahme von Mietzahlungen an den Käufer bis zur Wiedervermietung verpflichtet.
    Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem aktuellen Schreiben festgelegt, dass im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer ab dem 01.01.2026 digitale Nachweise verpflichtend sind. Der im Bewertungsgesetz festgelegte Zinssatz von 5,5 % zur Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und
    Leistungen verstößt laut Bundesfinanzhof auch in Zeiten niedriger Marktzinsen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    MMI Juli 2026

  • Monatliche Mandanteninformation Juni 2026

    Guten Tag,
    der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu
    berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.
    Hat ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorliegen, ist nach einer
    Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Lieferung trotzdem als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht
    und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.
    Nachforderungszinsen auf die Umsatzsteuer sind nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs zulässig und verstoßen weder gegen Unionsrecht noch gegen den
    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Der Bundesfinanzhof hat außerdem zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen Stellung genommen. Besonders betroffen sind Eventunternehmen und Firmen, die regelmäßig Unterkünfte für Mitarbeiter anmieten. Demnach ist nicht jeder Aufwand für die Anmietung
    von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    311842 – MMI Juni 2026

  • Monatliche Mandanteninformation Mai 2026

    Guten Tag,
    der Bundesfinanzhof hat zu der Frage entschieden, wann aus einem stillen Gesellschafter steuerlich ein Mitunternehmer wird. Die Richter stellten klar, wer nur Dienstleistungen
    erbringt und kein echtes Vermögensrisiko trägt, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht.
    Der Wegfall oder zumindest der Umbau des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wird aktuell gefordert und diskutiert. Aber was
    bedeutet der Splittingtarif im Einkommensteuerrecht und wie wirkt er? In einem weiteren aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass eine nicht
    umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nicht schon deshalb vorliegt, weil ein Betrieb nach einer Übertragung wirtschaftlich weiterläuft. Maßgeblich ist, dass der Erwerber oder ein
    Letzterwerber die Tätigkeit selbst fortführt und nicht lediglich ein Pächter. Entscheidende Änderungen ergeben sich durch ein aktuelles Schreiben des
    Bundesfinanzministeriums beim Vorsteuerabzug für Unternehmen, die neben ihrer unternehmerischen Aktivität auch im Rahmen eines sog. nichtwirtschaftlichen Bereichs
    Tätigkeiten erbringen. Gerade bei kleineren Unternehmen passieren immer wieder Fehler beim innergemeinschaftlichen Erwerb bzgl. der Umsatzsteuer, die bei Sonderprüfungen bzw.
    Betriebsprüfungen offenbar werden. Daher ist es wichtig einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu erkennen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    307828 – MMI Mai 2026