Guten Tag,
kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn
besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste sich in einem aktuellen Urteil mit sog. Mezzanine-Kapital.
Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen
Abgeltungsteuer, sondern sind nach Auffassung des Finanzgerichts Köln mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Der Bundesfinanzhof entschied in einer Rechtslage, wie sie häufiger bei der Weitergabe von Grundstücken nach einem Erbfall
in der Erbengeneration anzutreffen ist. Ein Erbe wird durch den Erbfall Eigentümer eines Grundstücks, das aber von einem
Miterben oder auch Nichterben genutzt wird und nach dem Willen des Erblassers auch auf Lebenszeit weiter genutzt werden
soll.
Eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht ist auch für die Übersendung eines steuerlichen
Haftungsbescheids zu beachten. Die Bekanntgabe eines Haftungsbescheides muss laut Finanzgericht Münster daher
gegenüber dem Steuerberater erfolgen.
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Klaus Schmidt & H.-P. Heuser
Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte