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  • Monatliche Mandanteninformation Januar 2025

    Guten Tag,

    mit dem Jahreswechsel gehen ungen einher, die  2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.

    Aber auch Regelrokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.

    Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt. Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.

    die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kinde.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    265325 – MMI Januar 2025

  • Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr!

    Das Jahr neigt sich dem Ende zu und diese besinnliche Zeit ist nicht nur geprägt von Gedanken, wie wir das neue Jahr gestalten wollen, sondern auch vom Rückblick auf die vergangenen Monate. Wir sind sehr dankbar für die vielen bereichernden Begegnungen und das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben von ganzem Herzen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr, viel Freude, Gesundheit und Zuversicht!

    In der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 bleibt unser Büro geschlossen. Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie da!

    Vielen Dank!

    Klaus Schmidt, Hans-Peter Heuser und das gesamte Team 

    Frohe Weihnachten! – Weingut Unger

     

  • Monatliche Mandanteninformation Dezember 2024

    Guten Tag,

    das Finanzgericht München hatte zur Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude zu entscheiden. Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, stellt sich die Frage, ob diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen sind.

    Zudem entschied das Finanzgericht München, ob einer Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer wegen eines ihr gegenüber begangenen Anlagebetrugs tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage zusteht.

    Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.

    Ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist, hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

    Durch den Bruch der Ampelkoalition stellt sich die Frage, wie es nun mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weitergeht. In einigen Fällen ist noch kein weiterer Zeitplan absehbar.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    Klaus Schmidt u. Hans-Peter Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    MMI Dezember 2024

  • Monatliche Mandanteninformation November 2024

    Guten Tag,
    die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen
    Heizkessels, kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch
    der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt
    wurde. So entschied der Bundesfinanzhof.
    Die Frage, ob ein Anspruch auf Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen
    besteht, beschäftigte das Finanzgericht Düsseldorf. Insbesondere bei Leistung einer nicht
    durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum
    vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.
    Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen führt auch zu Fragen an den
    Bundesfinanzhof. Dieser entschied, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der
    Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter
    gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der
    umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine
    selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt.
    Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von
    Rechnungen nach § 14 UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei
    Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025“ veröffentlicht. Darin
    erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes
    und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen
    Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    Klaus Schmidt und Hans – Peter Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    MMI November 2024

  • Monatliche Mandanteninformation Oktober 2024

    Guten Tag,

    das Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust zu versteuern ist.

    Mit steuerlichen Verbesserungen will die Bundesregierung im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative die Elektromobilität stärken. Künftig sollen Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden.

    Das Bundeszentralamt für Steuern hat darüber informiert, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt werden soll. Sie wird entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto vergeben.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    Klaus Schmidt & Hans-Peter Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    257559 – MMI Oktober 2024