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  • Monatliche Mandanteninformation April 2024

    Guten Tag,
    der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den
    Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.  Lesen Sie in dieser Ausgabe einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes. Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires steuerlich geltend machen kann. Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch – insbesondere zu den Erfordernissen der „äußeren geschlossenen Form“ und zum Begriff der „zeitnahen“ Führung – hat das Finanzgericht Düsseldorf Stellung genommen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 die Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Konzernen veranlasst. Im Dezember 2023 trat die Verordnung in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat nun die Aufgabe der Umsetzung.

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    Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    242583 – MMI April 2024

  • Monatliche Mandanteninformation März 2024

    Guten Tag,
    der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem
    Arbeitsvertrag für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen
    Einrichtung des Arbeitgebers bestimmt.
    In einem weiteren Urteil hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Aufwendungen für
    eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von
    deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.
    Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Zuwendungen beim Empfänger zu keinen
    einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Bei Geschäftsfreunden ist dies zu verneinen,
    wenn z. B. Veranstaltungen lediglich der Aufrechterhaltung und Vertiefung der
    Kundenkontakte dienen.
    Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist ab dem
    Veranlagungszeitraum 2023 die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer
    notwendig. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt das Vorgehen in
    den Fällen, wenn dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer des
    Arbeitnehmers nicht vorliegt.
    Der Europäische Gerichtshof sieht bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken die
    Umsatzsteuerpflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem deutschen
    Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an.
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    Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    239464 – MMI März 2024

  • Monatliche Mandanteninformation Februar 2024

    Guten Tag,

    bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbegünstigungen für Winterdienst- bzw. Schneeräumkosten betreffend öffentliche Gehwege mit der Begründung ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundstück ausgeführt werden. Diese Auffassung widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.

    Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet laut Finanzgericht Hamburg die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.

    Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich in ihrer Freizeit über Dienstplanänderungen zu informieren oder Weisungen des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitszeit entgegenzunehmen, z. B. per SMS.

    Der Referentenentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist veröffentlicht worden. Er enthält u. a. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre.

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    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    236530 – MMI Februar 2024

     

  • Monatliche Mandanteninformation Januar 2024

    Guten Tag,
    zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen
    und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.
    Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen.
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023
    zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende
    Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen
    nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum
    Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.
    Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen
    zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins
    Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden
    im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die
    Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.
    Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz
    zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes
    umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.
    Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
    werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.
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    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.- Finanzwirte

    233950 – MMI Januar 2024

  • Bürozeiten vom 24.12.2023 bis 01.01.2024!

    Humorvolle Weihnachtskarte für Unternehmen und Firmen aller Art ...

    Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen, wünschen Ihnen und Ihren Familien Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr!

    Unser Büro ist in der Zeit vom 24.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 nicht besetzt.

    Ab dem 02.01.2024 sind wir wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar.