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  • Monatliche Mandanteninformation Juni 2025

    Guten Tag,
    abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung vertritt der Bundesfinanzhof nunmehr die Auffassung, dass zur Ermittlung
    der Gesamtfahrzeugkosten in einem Veranlagungszeitraum eine Leasingsonderzahlung nicht sogleich in vollem Umfang zu berücksichtigen ist.
    In einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen privaten Umzug
    in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies
    gelte auch dann, wenn der Steuerpflichtige zwangsweise (wie in Zeiten der Corona-Pandemie) zum Arbeiten im häuslichen
    Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.
    Die Voraussetzungen liegen nach dem Finanzgericht Münster nicht vor, wenn Haupt- und
    Zweitwohnung lediglich 30 km auseinanderlieben und die Entfernung von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte innerhalb eines Zeitmaßes von unter
    einer Stunde bewältigt werden kann.
    Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können.
    Trotz des Regierungswechsels bleibt das Bundesfinanzministerium nicht untätig. Mit einem umfangreichen Schreiben wurde
    das Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns
    an.
    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    278331 – MMI Juni 2025

  • Monatliche Mandanteninformation Mai 2025

    Guten Tag,
    der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß, solange sein Zweck, die Finanzierung
    wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist. Das
    Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe
    zurück.
    Das Bundesverfassungsgericht hat auch zwei Verfassungsbeschwerden zur doppelten
    Besteuerung von Renten nicht angenommen und damit die bestehende Rechtslage
    untermauert.
    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer
    im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst ausübt,
    wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor
    allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den
    Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Daraus folgt, dass die Einkünfte der
    gesamten Gesellschaft nicht als gewerblich angesehen werden.
    Am 09.04.2025 haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der als Basis
    für eine gemeinsame Koalition dienen soll. Der 144-seitige Koalitionsvertrag enthält u. a.
    Maßnahmen der Steuerpolitik.
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    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

     

     

    275684 – MMI Mai 2025

  • Monatliche Mandanteninformation April 2025

    Guten Tag,
    die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist,
    muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
    Der Bundesfinanzhof hat zudem zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz Stellung
    genommen. Die Richter entschieden, dass eine steuerfreie Behandlung solcher Zahlungen auch dann möglich bleibt, wenn die
    Auszahlung erst nach der Beendigung der Altersteilzeit erfolgt. D. h., die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen scheitert
    nicht daran, dass der Empfänger zum Zeitpunkt des Zuflusses nicht mehr in Altersteilzeit ist.
    Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten
    Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsfähig
    ist.
    Das Bundesministerium der Finanzen hat bzgl. des Nachweises von Krankheitskosten bei der Einlösung eines sog. E-Rezepts
    mitgeteilt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die steuerliche Abziehbarkeit als außergewöhnliche Belastungen bei der
    Einlösung auch von E-Rezepten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gegeben ist.
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    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    272967 – MMI April 2025

  • Monatliche Mandanteninformation März 2025

    Guten Tag,
    die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach
    Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d. h. für ab dem 01.03.2020
    gewährte Corona-Sonderzahlungen, anwendbar.
    Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem
    Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gelte
    auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten
    Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
    Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der
    Unternehmensnachfolge führt laut Bundesfinanzhof nicht ohne Weiteres zu
    steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
    Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es ab dem
    Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des
    Leistungserbringers.
    Durch die vielen gesetzlichen Neuerungen der letzten Monate ist es sicher nicht einfach,
    den Überblick über die neu geltenden Regelungen zu behalten. Daher weisen wir erneut auf
    einige Änderungen im Umsatzsteuergesetz hin.
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    K. Schmidt + H,.P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    270360 – MMI März 2025

     

  • Monatliche Mandanteninformation Februar 2025

    Guten Tag,
    der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende
    Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb
    einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig
    sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im
    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.
    Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt
    auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen.
    Häufig müssen Finanzgerichte prüfen, ob der für eine private Nutzung betrieblicher
    Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist. So auch kürzlich der Bundesfinanzhof
    und das Hessische Finanzgericht.
    Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter
    Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur
    Vermietung genutzt wird, dann ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts
    die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung
    und Verpachtung abziehbar.
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    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

     

     

    268194 – MMI Februar 2025