Monatliche Mandanteninformation Mai 2025

Guten Tag,
der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß, solange sein Zweck, die Finanzierung
wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist. Das
Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe
zurück.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch zwei Verfassungsbeschwerden zur doppelten
Besteuerung von Renten nicht angenommen und damit die bestehende Rechtslage
untermauert.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer
im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst ausübt,
wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor
allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den
Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Daraus folgt, dass die Einkünfte der
gesamten Gesellschaft nicht als gewerblich angesehen werden.
Am 09.04.2025 haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der als Basis
für eine gemeinsame Koalition dienen soll. Der 144-seitige Koalitionsvertrag enthält u. a.
Maßnahmen der Steuerpolitik.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

K. Schmidt + H.-P. Heuser

Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

 

 

 

275684 – MMI Mai 2025