Monatliche Mandanteninformation Juni 2025

Guten Tag,
abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung vertritt der Bundesfinanzhof nunmehr die Auffassung, dass zur Ermittlung
der Gesamtfahrzeugkosten in einem Veranlagungszeitraum eine Leasingsonderzahlung nicht sogleich in vollem Umfang zu berücksichtigen ist.
In einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen privaten Umzug
in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies
gelte auch dann, wenn der Steuerpflichtige zwangsweise (wie in Zeiten der Corona-Pandemie) zum Arbeiten im häuslichen
Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.
Die Voraussetzungen liegen nach dem Finanzgericht Münster nicht vor, wenn Haupt- und
Zweitwohnung lediglich 30 km auseinanderlieben und die Entfernung von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte innerhalb eines Zeitmaßes von unter
einer Stunde bewältigt werden kann.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können.
Trotz des Regierungswechsels bleibt das Bundesfinanzministerium nicht untätig. Mit einem umfangreichen Schreiben wurde
das Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst.
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an.
Wir beraten Sie gerne.

K. Schmidt + H.-P. Heuser

Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

 

278331 – MMI Juni 2025