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  • Blitzlicht 7/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Beiträge zur Basisversorgung in der privaten Krankenversicherung können
    günstiger sein als die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung.
    Dennoch sind nur die tatsächlich gezahlten Krankenversicherungsbeiträge
    zur Basisabsicherung steuerlich unbeschränkt abziehbar.

    Können dem Finanzamt Herkunft oder Bestimmung nicht als Betriebseinnahmen
    erfasster Zahlungseingänge auf dem Bankkonto nicht plausibel
    dargelegt werden, kann es entsprechende Hinzuschätzungen vornehmen.

    Ein Geschäftsführer haftet persönlich für Steuerschulden der GmbH, wenn
    seine Organisation mangelhaft war und er die betrieblichen Vorgänge nicht
    ordnungsgemäß überwacht.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
    Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    87265 – 0053580_00000_Blitzlicht_07-2018

  • Blitzlicht 6/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer können grundsätzlich unbeschränkt
    abgezogen werden. Einschränkungen kann es aber geben, wenn es
    sich im Miteigentum befindet.

    Wer als privat Versicherter Krankheitskosten teilweise selbst trägt, erhält unter
    Umständen eine Beitragsermäßigung bei seiner Krankenversicherung. Eine
    steuermindernde Berücksichtigung der Krankheitskosten als Sonderausgaben
    ist allerdings nicht möglich. Die Kosten können allenfalls als außergewöhnliche
    Belastung geltend gemacht werden.

    Die Ferienzeit steht vor der Tür. Viele Schüler sind auf der Suche nach einem
    Ferienjob. Arbeitgeber sollten hier wissen, dass Ferienjobs für Schüler regelmäßig
    sozialversicherungsfrei sind.

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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    85555 – 0053580_00000_Blitzlicht_06-2018

  • Blitzlicht 5/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte, wie z. B. Entschädigungen,
    steht die Zahlung eines zu verrechnenden und in demselben Veranlagungszeitraum
    gezahlten Vorschusses nicht entgegen. Es handelt sich vielmehr nur um
    eine Zahlungsmodalität.

    Wer seinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist
    nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln nicht verpflichtet, (z. B. numerisch)
    fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern zu vergeben.

    Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen
    Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen. Die Widmung zum
    gewillkürten Betriebsvermögen setzt einen klar nach außen gerichteten
    Willensentschluss des Steuerpflichtigen voraus.

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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    83825 – 0053580_00000_Blitzlicht_05-2018

  • Blitzlicht 4/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung kommt nicht
    in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine Arbeitsstätte auch von der Hauptwohnung
    aus in zumutbarer Weise täglich erreichen kann.

    Wann eine Berufsausbildung endet, hat Auswirkungen auf die steuerliche
    Berücksichtigung von Kindern. Ist das Ende der Berufsausbildung gesetzlich
    festgelegt, kann – unabhängig von der Bekanntgabe des Abschlussprüfungsergebnisses
    – bis zu diesem Zeitpunkt Kindergeld zu gewähren sein.

    Die Kosten für Luxus-Pkw mindern nicht den steuerlichen Gewinn, soweit sie
    unangemessen sind. Entsprechend können weder Ansparabschreibung noch
    Investitionsabzugsbetrag dafür gebildet werden.

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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    81821 – 0053580_00000_Blitzlicht_04-2018

  • Blitzlicht 3/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Pensionszusagen können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn sie
    schriftlich erteilt wurden und eindeutig sind. Dies gilt auch für spätere
    Änderungen. Die Grundsätze der Überversorgung sind bei endgehaltsabhängigen
    Versorgungszusagen nicht anzuwenden.

    Übt ein Steuerpflichtiger verschiedene, wirtschaftlich eigenständige Betätigungen
    aus, so ist für jede einzelne zu prüfen, ob es sich dabei um Liebhaberei
    handelt. Die Tätigkeiten dürfen nicht zusammengefasst beurteilt werden.
    Eine Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht
    abgeführte Umsatzsteuer ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die bloße Kenntnis
    von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen einen Vertragspartner genügt
    hierfür nicht.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    79519 – 0053580_00000_Blitzlicht_03-2018