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  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Oktober 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wer kennt es nicht? Eine Fliese im Badezimmer muss ersetzt werden, die Dachrinne wurde schon länger nicht mehr gereinigt, die Waschmaschine streikt. Derartige sog. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaß-nahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen werden, können unter engen Voraussetzungen den Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro senken.

    Das Bundeszentralamt für Steuern ist derzeit verstärkt mit Anträgen auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beschäftigt. Beachten Sie bitte, dass die besagte Vergabe ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.

    Wegen unangemessen hoher Geschäftsführerbezüge kann einer gGmbH die Gemeinnützigkeit versagt werden. Die zuständigen Richter begründeten ihre Entscheidung im konkreten Fall mit einem sog. Fremdvergleich.

    Die Corona-Krise beschäftigt zunehmend die Gerichte. In einem bereits rechtskräftigen Urteil zu sog. Corona-Entschädigungsklagen wurde die Klage eines Gastronomen abgewiesen, der vom Land Niedersachsen Entschädigung für Umsatzverluste beanspruchte.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    137764 – MMI Oktober 2020

  • WICHTIG! BITTE BEACHTEN! AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE!

    Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
    Liebe Mitmenschen,

    aufgrund der Neuinfektionen kommt es im November bekanntlich zu einem erneuten „Lockdown“. Wir möchten Ihnen nochmals mitteilen, dass wir nach wie vor gerne für Sie da sind, sowohl telefonisch, als auch per E-Mail oder persönlich. Sollte eine persönliche Vorsprache dringend notwendig sein, bitten wir vorab um telefonische Vereinbarung eines Besprechungstermins. Auch wir sind angehalten, die vorgeschriebenen Maßnahmen einzuhalten.

    UNSERE BITTE AN SIE:

    Sollten Sie sich krank fühlen, nehmen Sie bitte nur telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf. Weiterhin gelten die allgemeinen Schutz- und Hygienevorschriften.

    Das Betreten der Büroräume ist grundsätzlich nur mit Mundschutz möglich. Außerdem bitten wir darum, einzeln einzutreten.

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

     

    K. Schmidt & H.-P. Heuser
    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

  • AKTUELLE INFORMATIONEN HINSICHTLICH UNSERER KANZLEI ZUR CORONA-PANDEMIE!

    Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
    Liebe Mitmenschen,

    in den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Lockerungen, jedoch kam es durch die Urlaubszeit zu Neuinfektionen. Wir sind nach wie vor gerne für Sie da, sowohl telefonisch, als auch per E-Mail oder persönlich.

    UNSERE BITTE AN SIE:

    Sollten Sie sich krank fühlen, nehmen Sie bitte nur telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf. Weiterhin gelten die allgemeinen Schutz- und Hygienevorschriften.

    Das Betreten der Büroräume ist grundsätzlich nur mit Mundschutz möglich.

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

     

    K. Schmidt & H.-P. Heuser
    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation September 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu einer ernsthaften und nachhaltigen Hochschulausbildung gehört auch die Teilnahme an den für die Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation erforderlichen Prüfungen. Wegen Nichterscheinens zur Prüfung kann das Kind einer Kindergeldempfängerin seinen Prüfungsanspruch in seinem Studiengang verlieren und nach Auffassung des Bundesfinanzhofs die Mutter zugleich den Kindergeldanspruch.

    Besondere Kosten des eigenen Wohnhauses können von den Gerichten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, so z. B. die Kosten zur Beseitigung von Hausschwamm. Die Prozesskosten wegen Baumängeln oder Kosten zur Beseitigung von „Mardertoiletten“ stellen nach finanzgerichtlicher Ansicht keine außergewöhnlichen Belastungen dar.

    Im Rahmen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gilt es auch weiterhin Änderungen zu beachten. So gilt bis zum 31.12.2020 der verringerte Umsatzsteuersatz von 16 Prozent und daher sinkt in dieser Zeit die Grenze für die Abschreibung sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter. Zudem wurde höchstrichterlich entschieden, dass die Corona-Soforthilfe nicht gepfändet werden darf.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    Steuerberater/Dipl.-Finanzwirte

     

    135334 – MMI September 2020

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation August 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Abzug von Verlusten bei späteren positiven Einkünften hat große Auswirkungen auf die Steuerbelastungen. Dies wird insbesondere in diesem Jahr deutlich, in dem viele Unternehmen/Unternehmer voraussichtlich Verluste erwirtschaften werden. Daher stellt sich gerade jetzt die Frage: Wann kommt ein Verlustvortrag zur Anwendung?

    Interessant für Steuerpflichtige ist auch immer die Geltendmachung von Fahrtkosten zur Arbeit. Das Thüringer Finanzgericht hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Taxi als „öffentliches Verkehrsmittel“ gelten kann.

    Das „Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ wurde am 3. Juli 2020 veröffentlicht. Seine Regelungen sollen zur angemessenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Familien bei der Bemessung der Einkommensteuer führen.

    Und auch die Corona-Krise bringt weitere Veränderungen. Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung wird die Umsatzsteuer befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 abgesenkt. Dadurch gibt es einiges zu beach-ten.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    https://www.schmidt-heuser.de/wordpress/wp-content/uploads/133340-MMI-August-2020.pdf