Blog

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Juli 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte von vielen mit Spannung erwartet werden.

    In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesfinanzhof erstmals genaue Berechnungsparameter für die Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt und damit drohende doppelte Besteuerung künftiger Rentnergenerationen aufgezeigt.

    Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde zu legen sind. Die Abgeltungswirkung trete auch dann ein, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an dieses abgeführt wurde.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl. Finanzwirte

    MMI Juli 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Juni 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.

    Die Ermittlung der Kosten für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Zwar sieht das Gesetz eine grundsätzlich einfache Regelung für die Bewertung vor, aber danach sind Besonderheiten und Ausnahmen zu berücksichtigen.

    Viele Menschen kennen und benutzen Gutscheinbücher. Ob die Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinbüchern dem Regelumsatzsteuersatz unterliegen, hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden.

    Es klingt im ersten Moment seltsam, dennoch hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, ob ein Sturz auf dem Weg ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert ist.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt – H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

     

     

    155067 – MMI Juni 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Mai 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

    Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.

    Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich da-rüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt – H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

     

    152902 – MMI Mai 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation April 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) endet. Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum 31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.
    Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher für eine steuerliche Absetzung anzusetzende Nutzungsdauer von drei Jahren kann demzufolge mit einem Jahr an-genommen werden und findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.

    Die Corona-Krise erfasst weiterhin viele Bereiche, wie zum Beispiel die Besteuerung von Mieteinkünften beim Ausbleiben von Mieteinnahmen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat daher erläutert, wie zu verfahren ist, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt – H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

    150764 – MMI April 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation März 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zur Einkommensteuer gibt es erwartungsgemäß immer viele Fragen. Geht es doch darum, die Besteuerung des Verdienstes gering zu halten. Daher finden Sie auch in dieser Monatsinformation interessante Urteile und Beiträge zur Einkommensteuer. Im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, sind verdeckte Gewinnausschüttungen ein dauerhaftes Thema und die Finanzgerichte haben häufig Fragen dazu zu klären. Wie aktuell das Finanzgericht Schleswig-Holstein, das zu der Frage Stellung genommen hat, ob eine nicht angemessene Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen kann. Mit Wirkung zum 31.12.2020 endete endgültig auch die Übergangsphase nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU. Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben u. a. zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Brexit Stellung genommen. Das Homeoffice kam für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber überraschend und schnell. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat FAQs für das Homeoffice während der Corona-Pandemie zusammengestellt, worin es auch auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung eingeht.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

     

     

    148466 – MMI März 2021