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  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Februar 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Schulen und Kitas bringt viele berufstätige Eltern in eine schwierige Situation. Der Bundesrat hat deshalb ein Gesetz gebilligt, mit dem der Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 erweitert werden soll.

    Kosten für Hausnotrufsysteme können nach Ansicht des Sächsischen Finanzgerichts steuerlich geltend gemacht werden, obwohl die Dienstleistung nicht im Haushalt der Betroffenen erfolgt. Daneben sei in der kalten Jahreszeit auch auf die steuerliche Geltendmachung der Kosten für einen Winterdienst hingewiesen. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Monatsinformation liegt bei der Erbschaftsteuer. Das Berliner Testament und dessen Auswirkung auf die Erbschaftsteuer oder dass der Abriss wegen Gebäudemängeln die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim entfallen lassen kann, sind wissenswerte Informationen für Erben.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

    146033 – MMI Februar 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Januar 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    fast das gesamte Jahr über haben die Corona-Krise und die damit verbundenen (steuer-)rechtlichen Änderungen die Berichterstattung geprägt. Es verwundert daher nicht, dass zum Jahresende und darüber hinaus die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und die häufig dadurch bedingten steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel einen Schwerpunkt dieser Monatsinformation bilden.

    Ein Großteil der Beiträge beschäftigt sich mit wichtigen steuerlichen Regelungen. Diese betreffen u. a. die Umsatzsteuersätze ab 2021, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Anhebung der Entfernungspauschale, die Einführung einer Homeoffice-Pauschale, die Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale sowie das Zweite Familienentlastungsgesetz.

    Durch das Fortbestehen der Pandemie wurden verschiedene Fristen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Krise verlängert, wie beispielsweise bei den Zuschüssen der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und dem sog. Corona-Bonus für Arbeitnehmer.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

    144260 – MMI Januar 2021

  • WICHTIGE MITTEILUNG IM RAHMEN DER CORONA-PANDEMIE (LOCKDOWN); ÖFFNUNGSZEITEN!

    Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
    Liebe Mitmenschen,

    auch in Zeiten des erneuten Lockdowns sind wir gerne für Sie da, sowohl telefonisch, als auch per E-Mail. Sollte eine persönliche Vorsprache dringend notwendig sein, bitten wir vorab um telefonische Vereinbarung eines Besprechungstermins. Auch wir sind angehalten, die vorgeschriebenen Maßnahmen einzuhalten.

    UNSERE BITTE AN SIE:

    Sollten Sie sich krank fühlen, nehmen Sie bitte nur telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf. Weiterhin gelten die allgemeinen Schutz- und Hygienevorschriften.

    Das Betreten der Büroräume ist grundsätzlich nur mit Mundschutz möglich. Außerdem bitten wir darum, einzeln einzutreten.

    In der Zeit vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 bleibt unser Büro geschlossen. 

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

     

    K. Schmidt & H.-P. Heuser
    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Dezember 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der Bundesfinanzhof hat einige interessante Entscheidungen in der jüngsten Vergangenheit getroffen. So beispielsweise zu Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen. Oder zu einer möglichen Rückforderung von Kindergeld, wenn Bezieher von Kindergeld nicht über einen Ausbildungsabbruch informieren. Zudem hat der Finanzausschuss im Bundestag das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Lesen Sie unter anderem auch, dass sich der Bundesrat für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office einsetzt. Dies geht aus der von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervor.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    MMI Dezember 2020

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation November 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamt gesetzt und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine Erhöhung des Freibetrags für Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro soll der Einsatz ehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.

    Zudem soll ab 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent steigen, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Geringverdiener sollen eine sog. Mobilitätsprämie bekommen.

    Der Bundesrat hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.

    Lesen Sie außerdem über steuerliche Auswirkung beim Arbeiten im Ausland, warum Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit Nachweis geltend machen können und über die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    139602 – MMI November 2020