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  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Juli 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen des Konjunktur- und Zukunftspakets getroffen. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um Deutschland aus der Corona-Krise zu führen. Kernpunkte sind die Senkung der Mehrwertsteuer sowie Entlastungen für Familien, Wirtschaft und Kommunen.

    Neben Österreich, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien wurde nun auch mit Frankreich für Grenzgänger eine Konsultationsvereinbarung getroffen. Damit sollen grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie entlastet werden.

    Zudem hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass das Finanzamt die Corona-Soforthilfe nicht pfänden darf.

    Außerdem erfahren Sie mehr über Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug und worauf bei Erstellung von Gutscheinen aus Gründen der Ände-rung des Umsatzsteuersatzes zu beachten ist.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    https://www.schmidt-heuser.de/wordpress/wp-content/uploads/131337-MMI-Juli-2020.pdf

  • AKTUELLE INFORMATIONEN HINSICHTLICH DER LOCKERUNGEN ZUR CORONA-PANDEMIE

    WICHTIGE MITTEILUNG!!!

    Liebe Mandantinnen, Liebe Mandanten, Liebe Mitmenschen,

    auch wenn nunmehr nach und nach Lockerungen der Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolgt sind bzw. erfolgen werden, möchten wir Sie um Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bitten.

    Das Betreten der Büroräume ist grundsätzlich nur mit Mundschutz möglich.

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

    K. Schmidt & H.-P. Heuser GbR
    Steuerberatungssozietät

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Juni 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein erhöhtes Maß an „Homeoffice-Tagen“ kann zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuer- lichen Situation betroffener Grenzpendler führen. Das Bundesfinanzministerium hat daher mit den entsprechenden Ländern Vereinbarungen getroffen, die grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie entlastet.
    Ein Verfahren mit „besonderer Bedeutung“ wird vor dem Finanzgericht Saar-land geführt. Es geht um die Doppelbesteuerung von Renten, gegen die sich ein Ruheständler wehrt.
    Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Darum einigte sich der Koalitionsausschuss auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die Erhöhungen sind abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    MMI Juni 2020

  • Wichtige Mitteilung

    WICHTIGE MITTEILUNG!!!

    Liebe Mandantinnen,
    Liebe Mandanten,

    auch wenn nunmehr nach und nach Lockerungen der Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolgen, sind wir alle angehalten dabei zu helfen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und keine erneute Verschlimmerung herbeizuführen!

    Sollte eine persönliche Vorsprache vereinbart sein, ist das Betreten der Büroräume mit Mundschutz möglich.

    Wir sind natürlich weiterhin zu den gewohnten Bürozeiten für Sie per E-Mail (stb@schmidt-heuser.de) oder auch telefonisch unter 06443 8234 0 erreichbar.

    Etwaige Unterlagen, die Sie abgeben oder abholen möchten, sind auf einem für Sie bereitgestellten Tisch im Vorraum unseres Büros abzulegen bzw. werden dort für Sie bereitgelegt (selbstverständlich im Sinne des Datenschutzgesetzes).

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

    K. Schmidt & H.-P. Heuser GbR
    Steuerberatungssozietät

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Mai 2020

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Corona-Krise beeinflusst mittlerweile fast alle Lebensbereiche. Im steuerlichen Bereich ergeben sich daher auch viele Fragen, die die Finanzbehörden und Gerichte zu erörtern haben. So erließ das Bundesfinanzministerium eine Verfügung, die die Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus auf steuerliche Maßnahmen behandelt und teilte Steuerbefreiungen für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer mit. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Tätigkeitsverbot oder Quarantäne von seiner Arbeit fernzubleiben hat, kann er nach dem Bundesarbeitsministerium einen Entgeltanspruch gegen seinen Arbeitgeber haben.

    Aber auch steuerliche Fragestellungen unabhängig von der Krise werden weiterbearbeitet. So entschied das Finanzgericht Münster, dass eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung nicht pauschal besteuert werden darf. Das Gericht entschied außerdem zu gravierenden Mängeln bei der Kassenführung und den daraus resultierenden Hinzuschätzungen des Finanzamts.

    Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten, wenn das Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Insbesondere bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterstützen wir Sie umfassend.

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater/Dipl.-Finanzwirte

     

    MMI Mai 2020