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  • MMI – Monatliche Mandanteninformation April 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Corona-Krise hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche. Lesen Sie in dieser Ausgabe, was der Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen bis-her an Maßnahmen eingeleitet haben.

    Der sog. Phantomlohn ist in die Abrechnung von Lohn- und Gehalt mit einzubeziehen. Es müssen dafür auch die entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträge angemeldet und abgeführt werden. Die Ursachen aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen kann, können – wie aufgezeigt wird – viel-fältig sein.

    Fahrtenbuch und Arbeitszeugnis sind Themenbereiche, die immer wieder Fragen aufwerfen und die Gerichte beschäftigen. Auch in jüngster Vergangenheit haben sich Finanz- und Arbeitsgerichte mit unzureichend geführten Fahrtenbüchern oder dem Anspruch auf identische Bewertungen im Arbeitszeugnis im Rahmen agiler Projekt-Teams beschäftigen müssen.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Bleiben Sie gesund!

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

     

    MMI April 2020

     

  • Wichtige Mitteilung hinsichtlich des Coronavirus!

    BITTE BEACHTEN!!!

    Liebe Mandantinnen, Liebe Mandanten,

    wir alle müssen dabei helfen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

    Wir möchten Sie daher bitten, nicht zeitkritische persönliche Gesprächstermine zu verschieben. Wir beraten Sie selbstverständlich auch weiterhin gerne und sind für Sie per E- Mail (stb@schmidt-heuser.de) oder auch telefonisch unter 06443 8234 0 zu den gewohnten Bürozeiten erreichbar.

    Etwaige Unterlagen, die Sie abgeben oder abholen möchten, sind auf einem für Sie bereitgestellten Tisch im Vorraum unseres Büros abzulegen bzw. werden dort für Sie bereitgelegt (selbstverständlich im Sinne des Datenschutzgesetzes).

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

    K. Schmidt & H.-P. Heuser GbR

    Steuerberatungssozietät

  • Wegfall der Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen

    Wer bislang am Lastschrifteinzugsverfahren bezüglich der vierteljährlichen Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen) nicht teilgenommen hat, kommt im nächsten Quartal nicht mehr drum herum. Ab Juni 2020 versendet das Finanzamt keinerlei Zahlungserinnerungen mehr, sodass eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren dringend empfohlen wird. Es soll damit erhebliche Porto- und Papierkosten eingespart werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier: https://service.hessen.de/xbcr/SEPA_Lastschriftmandat_fuer_Veranlagungs.pdf

     

    Quelle: NWB Datenbank

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation März 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein.

    Zu einer Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern kommt es hingegen dank eines Schreibens der obersten Finanzbehörden. So muss seit 1. Januar 2020 nur noch 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch künftig noch mehr Arbeitnehmer in die Pedale treten und ihren Pkw stattdessen stehen lassen.

    2018 stand die neue Datenschutzverordnung im Blickpunkt. Auch wenn es um die Thematik ruhiger geworden ist, darf man sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder bestehende Pflichten ignorieren. Wer als Arbeitnehmer Kundendaten missbraucht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

    Das Thema Pflege ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre. Zu begrüßen ist daher, dass der Mindestlohn für Beschäftigte in der Alten-pflege steigen soll.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    122865 – MMI März 2020

     

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Februar 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zum Jahreswechsel 2019/2020 traten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht umfangreiche Änderungen in Kraft. Einen Überblick hierzu erhalten Sie in dieser Ausgabe.

    In aller Munde ist die Ausgabepflicht von Kassenbelegen. Für Aufhorchen sorgte nun eine Erklärung der Bundesregierung, dass auf die genannte Pflicht verzichtet werden kann, sofern eine sog. sachliche Härte für den Steuerpflichtigen vorliegt. Ob dem so ist, entscheidet das zuständige Finanzamt.

    Viele haben ihren Geschenkgutschein von Heiligabend noch nicht eingelöst. Beachten Sie bitte, dass ein fehlender Vermerk auf dem Gutschein, bis wann dieser einzulösen ist, nicht dazu führt, dass jener zeitlebens einlösbar wäre. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, die am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde, beginnt.

    Wenn auch Ihre Immobilie über eine alte Öl-Heizung verfügt, sollten Sie sich Gedanken machen, diese gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage auszutauschen. Neben dem Umweltaspekt gibt es einen spür-baren Investitionszuschuss.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

    121384 – MMI Februar 2020