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  • Monatliche Mandanteninformation Dezember2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Bundesfinanzhof entschied kürzlich, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Erst im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern.

    Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art werden über diese Plattformen von Privatleuten Gegenstände veräußert. Diese Plattformen haben in weiten Teilen den früher üblichen „Garagen“-Flohmarkt ersetzt. In diesem Zusammenhang entsteht dann die Frage, welche Steuerarten hiervon betroffen sein können.
    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden kann, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Das Bundeskabinett hat am 20.10.2021 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß angepasst und für das Jahr 2022 bekannt gegeben.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    169343 – MMI Dezember 2021

  • Monatliche Mandanteninformation November 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zum Ende des Jahres wird gerne gespendet. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B. in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.
    Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einem eigenen Kind erst ab ihrer Heirat im Dezember des Veranlagungsjahres zusammengezogen sind und sie die Zusammenveranlagung beantragen, steht ihnen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. So entschied kürzlich das Finanzgericht München.
    Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

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    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    166966 – MMI November 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Oktober 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Investitionen in Fonds sind beliebt. Eine besondere Form stellen Gold ETFs dar. Der Bundesfinanzhof hat aktuell zur Frage der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, entschieden. Besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen gelingt es immer wieder, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft, welches das Ziel verfolgt, missbräuchliche Steuergestaltungen mittels sog. Share Deals in der Grunderwerbsteuer einzudämmen. Unter die Außenprüfungen fallen die Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung und die Lohnsteuer-Außenprüfung. Daneben existiert noch die Steuerfahndung, die überwiegend zur Feststellung steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte tätig wird. In dieser Ausgabe finden Sie die Beschreibung eines Ablaufs der Außenprüfung durch das Finanzamt.

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    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

    MMI Oktober 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation September 2021

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetterereignissen Betroffene geregelt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

    Außerdem hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, ob ein bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes häusliches Arbeitszimmer (1.250 Euro) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand „private Veräußerungsgeschäfte“ erfüllt.

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    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

     

    162399 – MMI September 2021

  • Monatliche Mandanteninformation 08/2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 eingeräumt hat (bis zum 31. August 2021), muss die Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 erst am 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Drei Monate später als üblich. Bei steuerlicher Vertretung ist sogar eine Verlängerung bis Mai 2022 möglich.
    Verstirbt ein Steuerpflichtiger innerhalb des Verteilungszeitraums der auf mehrere Jahre verteilten größeren Erhaltungsaufwendungen für ein Gebäude, kann der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfe auf breites Interesse stoßen.

    Trotz zustimmender Auffassung der Finanzverwaltung zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war bislang unklar, in welchen Fällen eine Personengesellschaft Organgesellschaft sein kann. Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass eine solche Einschränkung, dass Personengesellschaften nur Organgesellschaften sein können, wenn auch alle Gesellschafter finanziell in den Organträger eingegliedert sind, gegen Unionsrecht verstößt.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser GbR

    Steuerberater-Dipl.-Finanzwirt

     

     

    159863 – MMI August 2021