Kategorie: Blitzlicht

  • Monatliche Mandanteninformation März 2025

    Guten Tag,
    die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach
    Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d. h. für ab dem 01.03.2020
    gewährte Corona-Sonderzahlungen, anwendbar.
    Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem
    Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gelte
    auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten
    Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
    Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der
    Unternehmensnachfolge führt laut Bundesfinanzhof nicht ohne Weiteres zu
    steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
    Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es ab dem
    Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des
    Leistungserbringers.
    Durch die vielen gesetzlichen Neuerungen der letzten Monate ist es sicher nicht einfach,
    den Überblick über die neu geltenden Regelungen zu behalten. Daher weisen wir erneut auf
    einige Änderungen im Umsatzsteuergesetz hin.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen
    Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H,.P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    270360 – MMI März 2025

     

  • Monatliche Mandanteninformation Februar 2025

    Guten Tag,
    der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende
    Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb
    einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig
    sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im
    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.
    Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt
    auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen.
    Häufig müssen Finanzgerichte prüfen, ob der für eine private Nutzung betrieblicher
    Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist. So auch kürzlich der Bundesfinanzhof
    und das Hessische Finanzgericht.
    Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter
    Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur
    Vermietung genutzt wird, dann ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts
    die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung
    und Verpachtung abziehbar.
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    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

     

     

    268194 – MMI Februar 2025

  • Monatliche Mandanteninformation Januar 2025

    Guten Tag,

    mit dem Jahreswechsel gehen ungen einher, die  2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.

    Aber auch Regelrokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.

    Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt. Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.

    die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kinde.

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    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    265325 – MMI Januar 2025

  • Monatliche Mandanteninformation Dezember 2024

    Guten Tag,

    das Finanzgericht München hatte zur Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude zu entscheiden. Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, stellt sich die Frage, ob diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen sind.

    Zudem entschied das Finanzgericht München, ob einer Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer wegen eines ihr gegenüber begangenen Anlagebetrugs tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage zusteht.

    Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.

    Ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist, hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

    Durch den Bruch der Ampelkoalition stellt sich die Frage, wie es nun mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weitergeht. In einigen Fällen ist noch kein weiterer Zeitplan absehbar.

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    Klaus Schmidt u. Hans-Peter Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    MMI Dezember 2024

  • Monatliche Mandanteninformation November 2024

    Guten Tag,
    die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen
    Heizkessels, kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch
    der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt
    wurde. So entschied der Bundesfinanzhof.
    Die Frage, ob ein Anspruch auf Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen
    besteht, beschäftigte das Finanzgericht Düsseldorf. Insbesondere bei Leistung einer nicht
    durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum
    vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.
    Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen führt auch zu Fragen an den
    Bundesfinanzhof. Dieser entschied, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der
    Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter
    gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der
    umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine
    selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt.
    Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von
    Rechnungen nach § 14 UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei
    Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025“ veröffentlicht. Darin
    erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes
    und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen
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    Wir beraten Sie gerne.

    Klaus Schmidt und Hans – Peter Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    MMI November 2024