Kategorie: Blitzlicht

  • Blitzlicht 1/2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    setzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erdienung der ihm zugesagten
    Pension sein Dienstverhältnis in Teilzeit und mit reduzierten Bezügen fort, kann
    dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen. Diese unerwünschte Steuerfolge
    lässt sich vermeiden.

    Der Bundesfinanzhof hat die von der Finanzverwaltung gewährte Steuervergünstigung
    auf Sanierungsgewinne von Unternehmen in der Krise abgelehnt.
    Das gilt auch für Altfälle.

    Ab dem 1. Januar 2018 treten Neuregelungen beim gesetzlichen Mutterschutz
    in Kraft. Auch die maßgeblichen Sachbezugswerte für freie Verpflegung und
    freie Unterkunft werden mit Jahresbeginn 2018 angepasst.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
    Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    76355 – 0053580_00000_Blitzlicht_01-2018

  • Blitzlicht 12/2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Aufwendungen für eine beruflich begründete Zweitwohnung am Beschäftigungsort
    sind grundsätzlich als Kosten der doppelten Haushaltsführung steuerlich
    berücksichtigungsfähig. Doch auch beim bloßen Vorhalten einer Wohnung
    am Arbeitsort während der Elternzeit können Werbungskosten vorliegen.
    Vorsicht ist geboten, wenn man selbst Steuersparmodelle in der Familie entwickelt.
    Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Wertpapiere schenken, die
    sie als deren gesetzliche Vertreter dann sofort verkaufen, kann ein Gestaltungsmissbrauch
    vorliegen, der die Besteuerung bei den Eltern nicht verhindert.
    Wer sich ehrenamtlich engagiert und dafür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung
    erhält, unterliegt bezüglich dieser Beträge grundsätzlich
    nicht der gesetzlichen Sozialversicherung.

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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    0053580_00000_Blitzlicht_01-2018

  • Blitzlicht 11/2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die jährlichen Weihnachtsfeiern stehen bevor und damit die Frage, wie die
    Aufwendungen dafür lohnsteuerlich zu berücksichtigen sind. Näheres hierzu
    erfahren Sie in dieser Ausgabe.

    Wer sein Haus behindertengerecht umbauen muss, hat oft hohe Kosten zu
    tragen, die möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.
    Das geht aber nur in dem Jahr, in dem die Aufwendungen geleistet wurden.
    Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht möglich.

    Ein besonderes umsatzsteuerliches Problem ist die bei bestimmten Umsätzen
    obligatorische Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Eine diesbezüglich fehlerhafte
    Rechnung kann berichtigt werden; jedoch nicht mit Rückwirkung auf
    den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnung.

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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    0053580_00000_Blitzlicht_11-2017

  • Blitzlicht 10/2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet. Die
    erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen gelten nun
    bis 250 € (brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
    wird auf 800 € (netto) angehoben.

    Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für
    Taxiunternehmer. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf
    das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.

    Fahrschulunterricht zum Erwerb des Pkw-Führerscheins ist möglicherweise von
    der Umsatzsteuer befreit. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber
    entscheiden.

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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    0053580_00000_Blitzlicht_10-2017

  • Blitzlicht 9/2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    haben Ehepartner gemeinsam ein Haus gekauft, ist besondere Aufmerksamkeit
    geboten, wenn einer der Partner einen Teil davon betrieblich nutzt. Für die
    steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen ist es erforderlich, dass er diese
    persönlich trägt.

    Bringt eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste ein und fehlt es an
    wirtschaftlichen Vermarktungsmöglichkeiten, kann die gesamte Tätigkeit als
    Liebhaberei steuerlich irrelevant sein. So wurde es im Fall eines Erfinders entschieden,
    der über 20 Jahre hinweg erhebliche Verluste erzielte.

    Bietet ein Autohändler zu seinen Fahrzeugen gegen Aufpreis eine Gebrauchtwagengarantie
    an, handelt es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung.
    Der Versicherungsanteil ist nicht als umsatzsteuerfrei zu behandeln.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
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    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    0053580_00000_Blitzlicht_09-2017