Blitzlicht 2/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

fallen bei einem Mietobjekt größere Erhaltungsaufwendungen an, können diese
über mehrere Jahre verteilt werden. Nach Rechtsprechung des Finanzgerichts
Berlin-Brandenburg sollen Erben noch unverbrauchte Aufwendungen steuerlich
nicht geltend machen können.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jüngst geklärt, dass es für den Vorsteuerabzug
ausreicht, wenn der leistende Unternehmer in seiner Rechnung nur eine Postanschrift angibt,
auch wenn er dort keine wirtschaftliche Aktivität entfaltet.

Das neue Datenschutzrecht tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. In dieser Ausgabe
erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten neuen Bestimmungen und
ihre praktische Bedeutung.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

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