Blitzlicht 01/2019
Gepostet am Jan. 10, 2019 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
für freie Wohnungen oder Unterkünfte sowie für die freie Verpflegung von
Mitarbeitern gibt es ab 1. Januar 2019 neue Sachbezugswerte.
Der Betriebsausgabenabzug eines Gewinnermittlers für Fahrten zwischen
Wohnung und Betriebsstätte mit einem zur privaten Nutzung überlassenen
betrieblichen Kfz ist mitunter nur beschränkt möglich. Die zugrunde liegende
Berechnungsformel gilt unabhängig von der Anzahl der getätigten Fahrten.
Entsendet ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, ist grundsätzlich
die gesamte Reisezeit zu vergüten.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf
eines Reiseveranstalters nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
unterliege.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
97696 – 0053580_00000_Blitzlicht_01-2019