Blitzlicht 02/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1. Januar 2019 gilt u. a.: Job-Tickets sind wieder steuerfrei. Arbeitgeber,
die aus der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Sozialversicherungsbeiträge sparen, sind verpflichtet, beim Abschluss
von Neuverträgen einen Zuschuss zu leisten.
Die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme für auch privat
gefahrene betriebliche Fahrzeuge ist möglicherweise begrenzbar. Darüber
muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die einzelne Aufzeichnung eines jeden Barumsatzes kann unzumutbar sein.
Dies gilt jedoch nicht, wenn ein modernes PC-Kassensystem zum Einsatz
kommt. Bei weiteren Auffälligkeiten kann eine Hinzuschätzung zulässig sein.
Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung kann die unzutreffende Steuerschuldnerschaft
eines Bauträgers ohne weitere Voraussetzungen korrigiert
werden.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

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