Blitzlicht 5/2017
Gepostet am Juni 25, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
wird ein Arbeitszimmer von mehreren Steuerpflichtigen genutzt, kann jeder
für sich den Höchstbetrag von 1.250 € in Anspruch nehmen, wenn bei ihm
die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Ein ärztliches Fahrverbot bewirkt, dass ein Arbeitnehmer für jeden vollen
Monat, in dem dieses gilt, keinen geldwerten Vorteil für seinen Dienstwagen
zu versteuern braucht.
Leistet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern pauschale Zuzahlungen für
Bereitschaftsdienste, sollte er darauf achten, dass diese entsprechend der
tatsächlich erbrachten Arbeitszeit abgerechnet werden. Nur dann sind sie
innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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