Blitzlicht 6/2017
Gepostet am Juni 25, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
Krankheitskosten können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen
geltend gemacht werden. Das Sammeln von Arztrechnungen lohnt sich nun
noch mehr. Die Berechnung der zumutbaren Belastung, die zunächst überschritten
werden muss, hat sich zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.
Auch wenn Ehepartner räumlich getrennt leben, schließt das nicht in jedem
Fall die Zusammenveranlagung aus. Entscheidend ist, dass die persönliche
und geistige Gemeinschaft aufrechterhalten bleibt.
Die Sommerferien kommen immer näher. Viele Schüler nutzen die freie Zeit,
um ihr Taschengeld aufzubessern. Ferienjobs sind für Schüler oftmals von der
Sozialversicherungspflicht befreit.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlichtausgabe
oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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