Blitzlicht 10/2017
Gepostet am Juni 25, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet. Die
erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen gelten nun
bis 250 € (brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
wird auf 800 € (netto) angehoben.
Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für
Taxiunternehmer. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf
das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.
Fahrschulunterricht zum Erwerb des Pkw-Führerscheins ist möglicherweise von
der Umsatzsteuer befreit. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber
entscheiden.
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Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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