Sehr geehrte Damen und Herren,
Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet. Die
erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen gelten nun
bis 250 € (brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
wird auf 800 € (netto) angehoben.
Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für
Taxiunternehmer. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf
das Finanzamt schätzen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen.
Fahrschulunterricht zum Erwerb des Pkw-Führerscheins ist möglicherweise von
der Umsatzsteuer befreit. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird darüber
entscheiden.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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