Blitzlicht 9/2017
Gepostet am Juni 25, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
haben Ehepartner gemeinsam ein Haus gekauft, ist besondere Aufmerksamkeit
geboten, wenn einer der Partner einen Teil davon betrieblich nutzt. Für die
steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen ist es erforderlich, dass er diese
persönlich trägt.
Bringt eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste ein und fehlt es an
wirtschaftlichen Vermarktungsmöglichkeiten, kann die gesamte Tätigkeit als
Liebhaberei steuerlich irrelevant sein. So wurde es im Fall eines Erfinders entschieden,
der über 20 Jahre hinweg erhebliche Verluste erzielte.
Bietet ein Autohändler zu seinen Fahrzeugen gegen Aufpreis eine Gebrauchtwagengarantie
an, handelt es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung.
Der Versicherungsanteil ist nicht als umsatzsteuerfrei zu behandeln.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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