Blitzlicht 1/2018
Gepostet am Juni 25, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
setzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erdienung der ihm zugesagten
Pension sein Dienstverhältnis in Teilzeit und mit reduzierten Bezügen fort, kann
dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen. Diese unerwünschte Steuerfolge
lässt sich vermeiden.
Der Bundesfinanzhof hat die von der Finanzverwaltung gewährte Steuervergünstigung
auf Sanierungsgewinne von Unternehmen in der Krise abgelehnt.
Das gilt auch für Altfälle.
Ab dem 1. Januar 2018 treten Neuregelungen beim gesetzlichen Mutterschutz
in Kraft. Auch die maßgeblichen Sachbezugswerte für freie Verpflegung und
freie Unterkunft werden mit Jahresbeginn 2018 angepasst.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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