Blitzlicht 11/2017
Gepostet am Juni 25, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
die jährlichen Weihnachtsfeiern stehen bevor und damit die Frage, wie die
Aufwendungen dafür lohnsteuerlich zu berücksichtigen sind. Näheres hierzu
erfahren Sie in dieser Ausgabe.
Wer sein Haus behindertengerecht umbauen muss, hat oft hohe Kosten zu
tragen, die möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.
Das geht aber nur in dem Jahr, in dem die Aufwendungen geleistet wurden.
Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht möglich.
Ein besonderes umsatzsteuerliches Problem ist die bei bestimmten Umsätzen
obligatorische Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Eine diesbezüglich fehlerhafte
Rechnung kann berichtigt werden; jedoch nicht mit Rückwirkung auf
den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnung.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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