Kategorie: Blitzlicht

  • Blitzlicht 1/2017

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen und Taxameter ist zum 1. Januar 2017
    ausgelaufen. Nur noch revisionssichere Registrierkassen oder eine ordnungsgemäß geführte
    offene Ladenkasse schützen jetzt vor Hinzuschätzungen des Finanzamts.

    Der Austausch von Heizkörpern bei einem angeschafften Gebäude sowie altersübliche Defekte
    des Gebäudes gehören zu den Aufwendungen, die in die 15 %-Grenze für die Ermittlung der
    anschaffungsnahen Herstellungskosten einzubeziehen sind.

    Der Beschluss zur Bestellung eines Verwalters durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft
    muss zwingend den Bestellungszeitraum enthalten. Ansonsten ist er unwirksam.

    Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die abziehbare Vorsteuer bei Herstellungs- und
    Erhaltungsaufwendungen jeweils nach unterschiedlichen Maßstäben aufzuteilen.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

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