Blitzlicht 1/2017
Gepostet am Juni 25, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
die Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen und Taxameter ist zum 1. Januar 2017
ausgelaufen. Nur noch revisionssichere Registrierkassen oder eine ordnungsgemäß geführte
offene Ladenkasse schützen jetzt vor Hinzuschätzungen des Finanzamts.
Der Austausch von Heizkörpern bei einem angeschafften Gebäude sowie altersübliche Defekte
des Gebäudes gehören zu den Aufwendungen, die in die 15 %-Grenze für die Ermittlung der
anschaffungsnahen Herstellungskosten einzubeziehen sind.
Der Beschluss zur Bestellung eines Verwalters durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft
muss zwingend den Bestellungszeitraum enthalten. Ansonsten ist er unwirksam.
Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die abziehbare Vorsteuer bei Herstellungs- und
Erhaltungsaufwendungen jeweils nach unterschiedlichen Maßstäben aufzuteilen.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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