Blitzlicht 2/2017
Gepostet am Juni 25, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
Rentenzahlungen werden in der Auszahlungsphase besteuert. Es sollte geprüft
werden, ob eine Mehrfachbesteuerung dadurch entsteht, dass bereits die Beiträge
teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet wurden.
Geschenke an Arbeitnehmer und Kunden bereiten diesen umso mehr Freude,
wenn der Schenker die anfallenden Steuern übernimmt. Das kann er nur einheitlich
für alle Beschenkten machen, darf dabei jedoch Arbeitnehmer und Dritte
unterschiedlich behandeln.
Die Kosten für den Austausch einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
können nicht mehr sofort steuermindernd abgezogen werden, sondern nur noch
über die Abschreibungsdauer von zehn Jahren.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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