Kategorie: Blitzlicht

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation März 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein.

    Zu einer Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern kommt es hingegen dank eines Schreibens der obersten Finanzbehörden. So muss seit 1. Januar 2020 nur noch 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch künftig noch mehr Arbeitnehmer in die Pedale treten und ihren Pkw stattdessen stehen lassen.

    2018 stand die neue Datenschutzverordnung im Blickpunkt. Auch wenn es um die Thematik ruhiger geworden ist, darf man sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder bestehende Pflichten ignorieren. Wer als Arbeitnehmer Kundendaten missbraucht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

    Das Thema Pflege ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre. Zu begrüßen ist daher, dass der Mindestlohn für Beschäftigte in der Alten-pflege steigen soll.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    122865 – MMI März 2020

     

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation 01/2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn auch Sie in Kryptowährungen investiert haben bzw. dies erwägen, be-achten Sie bitte, dass potenzielle Gewinne der Steuer unterliegen, wenn ein An- und Verkauf innerhalb eines Jahres stattgefunden hat. Nach einem aktu-ellen Urteil sind Kryptowährungen und Fremdwährungen vergleichbar.

    Eine Entlastung gibt es für Kleinunternehmen. So wird ab 1. Januar 2020 die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben.

    Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die sog. Düsseldorfer Tabelle geändert. Geregelt sind dort die Bedarfssätze für Kinder, der Bedarf von Studierenden und die Selbstbehalte.

    Außerdem gilt es, spätestens ab 1. Januar 2020 die aktualisierten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich-nungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) anzuwenden.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    119748 – 2020_Januar_MMI

  • Blitzlicht 07/2019

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gilt nur für den tatsächlichen Schuldner der Steuer. Hingegen kann der Veräußerer eines Mitunternehmeranteils, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuer verpflichtet, diese als Veräußerungskosten abziehen. Die für die Erbschaftsteuer vorzunehmende Wertermittlung eines Grundstücks kann zwar mit einem Sachverständigengutachten erfolgen. Wird das Grundstück jedoch zeitnah verkauft, sind die Werte des Sachverständigengutachtens nicht stets vorrangig. Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer unbezahlten Sonderurlaub, entsteht beim Arbeitnehmer während dieser Zeit kein Anspruch auf Erholungsurlaub.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    0053580_00000_Blitzlicht_07-2019

     

  • Blitzlicht 06/2019

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform der
    Gewerbesteuer unterliegt, kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch
    nehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht
    gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
    Wer in der Ferienzeit Schüler als Aushilfen einstellt, kann Abgaben sparen, denn
    Ferienjobs sind unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig von der Sozialversicherung
    befreit.
    Wurde dem Erblasser Aussetzung der Vollziehung seines Einkommensteuerbescheids
    gewährt, kann der Erbe dennoch die im angefochtenen Bescheid festgesetzte
    Steuer als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigen.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
    Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    0053580_00000_Blitzlicht_06-2019

  • Blitzlicht 05/2019

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmerin sein. Vielmehr liegen
    zivil- und umsatzsteuerrechtlich anteilig erbrachte und zu versteuernde
    Leistungen durch die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer vor.
    Aufwendungen für einen Firmenwagen, den ein Mitarbeiter auch privat fährt,
    sind regelmäßig Betriebsausgaben. Beim Ehepartner, der als Minijobber
    angestellt ist, gilt das aber nur mit Einschränkungen.
    Ein Mieter, der die in seinem Gewerbemietvertrag enthaltene Verlängerungsoption
    ausübt, unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis.
    Ein Arbeitsvertrag kann ohne sachlichen Grund regelmäßig nicht befristet
    werden, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits einmal ein befristetes oder
    unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
    Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    0053580_00000_Blitzlicht_05-2019