Kategorie: Blitzlicht

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Mai 2020

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Corona-Krise beeinflusst mittlerweile fast alle Lebensbereiche. Im steuerlichen Bereich ergeben sich daher auch viele Fragen, die die Finanzbehörden und Gerichte zu erörtern haben. So erließ das Bundesfinanzministerium eine Verfügung, die die Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus auf steuerliche Maßnahmen behandelt und teilte Steuerbefreiungen für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer mit. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Tätigkeitsverbot oder Quarantäne von seiner Arbeit fernzubleiben hat, kann er nach dem Bundesarbeitsministerium einen Entgeltanspruch gegen seinen Arbeitgeber haben.

    Aber auch steuerliche Fragestellungen unabhängig von der Krise werden weiterbearbeitet. So entschied das Finanzgericht Münster, dass eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung nicht pauschal besteuert werden darf. Das Gericht entschied außerdem zu gravierenden Mängeln bei der Kassenführung und den daraus resultierenden Hinzuschätzungen des Finanzamts.

    Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten, wenn das Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Insbesondere bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterstützen wir Sie umfassend.

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater/Dipl.-Finanzwirte

     

    MMI Mai 2020

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation April 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Corona-Krise hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche. Lesen Sie in dieser Ausgabe, was der Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen bis-her an Maßnahmen eingeleitet haben.

    Der sog. Phantomlohn ist in die Abrechnung von Lohn- und Gehalt mit einzubeziehen. Es müssen dafür auch die entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträge angemeldet und abgeführt werden. Die Ursachen aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen kann, können – wie aufgezeigt wird – viel-fältig sein.

    Fahrtenbuch und Arbeitszeugnis sind Themenbereiche, die immer wieder Fragen aufwerfen und die Gerichte beschäftigen. Auch in jüngster Vergangenheit haben sich Finanz- und Arbeitsgerichte mit unzureichend geführten Fahrtenbüchern oder dem Anspruch auf identische Bewertungen im Arbeitszeugnis im Rahmen agiler Projekt-Teams beschäftigen müssen.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Bleiben Sie gesund!

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

     

    MMI April 2020

     

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation März 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein.

    Zu einer Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern kommt es hingegen dank eines Schreibens der obersten Finanzbehörden. So muss seit 1. Januar 2020 nur noch 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch künftig noch mehr Arbeitnehmer in die Pedale treten und ihren Pkw stattdessen stehen lassen.

    2018 stand die neue Datenschutzverordnung im Blickpunkt. Auch wenn es um die Thematik ruhiger geworden ist, darf man sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder bestehende Pflichten ignorieren. Wer als Arbeitnehmer Kundendaten missbraucht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

    Das Thema Pflege ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre. Zu begrüßen ist daher, dass der Mindestlohn für Beschäftigte in der Alten-pflege steigen soll.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    122865 – MMI März 2020

     

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation 01/2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn auch Sie in Kryptowährungen investiert haben bzw. dies erwägen, be-achten Sie bitte, dass potenzielle Gewinne der Steuer unterliegen, wenn ein An- und Verkauf innerhalb eines Jahres stattgefunden hat. Nach einem aktu-ellen Urteil sind Kryptowährungen und Fremdwährungen vergleichbar.

    Eine Entlastung gibt es für Kleinunternehmen. So wird ab 1. Januar 2020 die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben.

    Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die sog. Düsseldorfer Tabelle geändert. Geregelt sind dort die Bedarfssätze für Kinder, der Bedarf von Studierenden und die Selbstbehalte.

    Außerdem gilt es, spätestens ab 1. Januar 2020 die aktualisierten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich-nungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) anzuwenden.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    119748 – 2020_Januar_MMI

  • Blitzlicht 07/2019

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gilt nur für den tatsächlichen Schuldner der Steuer. Hingegen kann der Veräußerer eines Mitunternehmeranteils, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuer verpflichtet, diese als Veräußerungskosten abziehen. Die für die Erbschaftsteuer vorzunehmende Wertermittlung eines Grundstücks kann zwar mit einem Sachverständigengutachten erfolgen. Wird das Grundstück jedoch zeitnah verkauft, sind die Werte des Sachverständigengutachtens nicht stets vorrangig. Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer unbezahlten Sonderurlaub, entsteht beim Arbeitnehmer während dieser Zeit kein Anspruch auf Erholungsurlaub.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

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