Autor: schmidtheuser

  • Wichtige Mitteilung

    WICHTIGE MITTEILUNG!!!

    Liebe Mandantinnen,
    Liebe Mandanten,

    auch wenn nunmehr nach und nach Lockerungen der Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolgen, sind wir alle angehalten dabei zu helfen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und keine erneute Verschlimmerung herbeizuführen!

    Sollte eine persönliche Vorsprache vereinbart sein, ist das Betreten der Büroräume mit Mundschutz möglich.

    Wir sind natürlich weiterhin zu den gewohnten Bürozeiten für Sie per E-Mail (stb@schmidt-heuser.de) oder auch telefonisch unter 06443 8234 0 erreichbar.

    Etwaige Unterlagen, die Sie abgeben oder abholen möchten, sind auf einem für Sie bereitgestellten Tisch im Vorraum unseres Büros abzulegen bzw. werden dort für Sie bereitgelegt (selbstverständlich im Sinne des Datenschutzgesetzes).

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

    K. Schmidt & H.-P. Heuser GbR
    Steuerberatungssozietät

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Mai 2020

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Corona-Krise beeinflusst mittlerweile fast alle Lebensbereiche. Im steuerlichen Bereich ergeben sich daher auch viele Fragen, die die Finanzbehörden und Gerichte zu erörtern haben. So erließ das Bundesfinanzministerium eine Verfügung, die die Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus auf steuerliche Maßnahmen behandelt und teilte Steuerbefreiungen für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer mit. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Tätigkeitsverbot oder Quarantäne von seiner Arbeit fernzubleiben hat, kann er nach dem Bundesarbeitsministerium einen Entgeltanspruch gegen seinen Arbeitgeber haben.

    Aber auch steuerliche Fragestellungen unabhängig von der Krise werden weiterbearbeitet. So entschied das Finanzgericht Münster, dass eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung nicht pauschal besteuert werden darf. Das Gericht entschied außerdem zu gravierenden Mängeln bei der Kassenführung und den daraus resultierenden Hinzuschätzungen des Finanzamts.

    Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten, wenn das Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Insbesondere bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterstützen wir Sie umfassend.

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater/Dipl.-Finanzwirte

     

    MMI Mai 2020

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation April 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Corona-Krise hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche. Lesen Sie in dieser Ausgabe, was der Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen bis-her an Maßnahmen eingeleitet haben.

    Der sog. Phantomlohn ist in die Abrechnung von Lohn- und Gehalt mit einzubeziehen. Es müssen dafür auch die entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträge angemeldet und abgeführt werden. Die Ursachen aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen kann, können – wie aufgezeigt wird – viel-fältig sein.

    Fahrtenbuch und Arbeitszeugnis sind Themenbereiche, die immer wieder Fragen aufwerfen und die Gerichte beschäftigen. Auch in jüngster Vergangenheit haben sich Finanz- und Arbeitsgerichte mit unzureichend geführten Fahrtenbüchern oder dem Anspruch auf identische Bewertungen im Arbeitszeugnis im Rahmen agiler Projekt-Teams beschäftigen müssen.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Bleiben Sie gesund!

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

     

    MMI April 2020

     

  • Wichtige Mitteilung hinsichtlich des Coronavirus!

    BITTE BEACHTEN!!!

    Liebe Mandantinnen, Liebe Mandanten,

    wir alle müssen dabei helfen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

    Wir möchten Sie daher bitten, nicht zeitkritische persönliche Gesprächstermine zu verschieben. Wir beraten Sie selbstverständlich auch weiterhin gerne und sind für Sie per E- Mail (stb@schmidt-heuser.de) oder auch telefonisch unter 06443 8234 0 zu den gewohnten Bürozeiten erreichbar.

    Etwaige Unterlagen, die Sie abgeben oder abholen möchten, sind auf einem für Sie bereitgestellten Tisch im Vorraum unseres Büros abzulegen bzw. werden dort für Sie bereitgelegt (selbstverständlich im Sinne des Datenschutzgesetzes).

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

    K. Schmidt & H.-P. Heuser GbR

    Steuerberatungssozietät

  • Wegfall der Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen

    Wer bislang am Lastschrifteinzugsverfahren bezüglich der vierteljährlichen Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen) nicht teilgenommen hat, kommt im nächsten Quartal nicht mehr drum herum. Ab Juni 2020 versendet das Finanzamt keinerlei Zahlungserinnerungen mehr, sodass eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren dringend empfohlen wird. Es soll damit erhebliche Porto- und Papierkosten eingespart werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier: https://service.hessen.de/xbcr/SEPA_Lastschriftmandat_fuer_Veranlagungs.pdf

     

    Quelle: NWB Datenbank