Autor: schmidtheuser

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Dezember 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der Bundesfinanzhof hat einige interessante Entscheidungen in der jüngsten Vergangenheit getroffen. So beispielsweise zu Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen. Oder zu einer möglichen Rückforderung von Kindergeld, wenn Bezieher von Kindergeld nicht über einen Ausbildungsabbruch informieren. Zudem hat der Finanzausschuss im Bundestag das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Lesen Sie unter anderem auch, dass sich der Bundesrat für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office einsetzt. Dies geht aus der von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervor.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    MMI Dezember 2020

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation November 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamt gesetzt und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine Erhöhung des Freibetrags für Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro soll der Einsatz ehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.

    Zudem soll ab 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent steigen, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Geringverdiener sollen eine sog. Mobilitätsprämie bekommen.

    Der Bundesrat hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.

    Lesen Sie außerdem über steuerliche Auswirkung beim Arbeiten im Ausland, warum Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit Nachweis geltend machen können und über die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    139602 – MMI November 2020

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Oktober 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wer kennt es nicht? Eine Fliese im Badezimmer muss ersetzt werden, die Dachrinne wurde schon länger nicht mehr gereinigt, die Waschmaschine streikt. Derartige sog. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaß-nahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen werden, können unter engen Voraussetzungen den Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro senken.

    Das Bundeszentralamt für Steuern ist derzeit verstärkt mit Anträgen auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beschäftigt. Beachten Sie bitte, dass die besagte Vergabe ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.

    Wegen unangemessen hoher Geschäftsführerbezüge kann einer gGmbH die Gemeinnützigkeit versagt werden. Die zuständigen Richter begründeten ihre Entscheidung im konkreten Fall mit einem sog. Fremdvergleich.

    Die Corona-Krise beschäftigt zunehmend die Gerichte. In einem bereits rechtskräftigen Urteil zu sog. Corona-Entschädigungsklagen wurde die Klage eines Gastronomen abgewiesen, der vom Land Niedersachsen Entschädigung für Umsatzverluste beanspruchte.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    137764 – MMI Oktober 2020

  • WICHTIG! BITTE BEACHTEN! AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE!

    Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
    Liebe Mitmenschen,

    aufgrund der Neuinfektionen kommt es im November bekanntlich zu einem erneuten „Lockdown“. Wir möchten Ihnen nochmals mitteilen, dass wir nach wie vor gerne für Sie da sind, sowohl telefonisch, als auch per E-Mail oder persönlich. Sollte eine persönliche Vorsprache dringend notwendig sein, bitten wir vorab um telefonische Vereinbarung eines Besprechungstermins. Auch wir sind angehalten, die vorgeschriebenen Maßnahmen einzuhalten.

    UNSERE BITTE AN SIE:

    Sollten Sie sich krank fühlen, nehmen Sie bitte nur telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf. Weiterhin gelten die allgemeinen Schutz- und Hygienevorschriften.

    Das Betreten der Büroräume ist grundsätzlich nur mit Mundschutz möglich. Außerdem bitten wir darum, einzeln einzutreten.

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

     

    K. Schmidt & H.-P. Heuser
    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

  • AKTUELLE INFORMATIONEN HINSICHTLICH UNSERER KANZLEI ZUR CORONA-PANDEMIE!

    Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
    Liebe Mitmenschen,

    in den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Lockerungen, jedoch kam es durch die Urlaubszeit zu Neuinfektionen. Wir sind nach wie vor gerne für Sie da, sowohl telefonisch, als auch per E-Mail oder persönlich.

    UNSERE BITTE AN SIE:

    Sollten Sie sich krank fühlen, nehmen Sie bitte nur telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf. Weiterhin gelten die allgemeinen Schutz- und Hygienevorschriften.

    Das Betreten der Büroräume ist grundsätzlich nur mit Mundschutz möglich.

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

     

    K. Schmidt & H.-P. Heuser
    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte