Autor: schmidtheuser

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation April 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) endet. Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum 31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.
    Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher für eine steuerliche Absetzung anzusetzende Nutzungsdauer von drei Jahren kann demzufolge mit einem Jahr an-genommen werden und findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.

    Die Corona-Krise erfasst weiterhin viele Bereiche, wie zum Beispiel die Besteuerung von Mieteinkünften beim Ausbleiben von Mieteinnahmen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat daher erläutert, wie zu verfahren ist, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt – H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

    150764 – MMI April 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation März 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zur Einkommensteuer gibt es erwartungsgemäß immer viele Fragen. Geht es doch darum, die Besteuerung des Verdienstes gering zu halten. Daher finden Sie auch in dieser Monatsinformation interessante Urteile und Beiträge zur Einkommensteuer. Im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, sind verdeckte Gewinnausschüttungen ein dauerhaftes Thema und die Finanzgerichte haben häufig Fragen dazu zu klären. Wie aktuell das Finanzgericht Schleswig-Holstein, das zu der Frage Stellung genommen hat, ob eine nicht angemessene Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen kann. Mit Wirkung zum 31.12.2020 endete endgültig auch die Übergangsphase nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU. Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben u. a. zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Brexit Stellung genommen. Das Homeoffice kam für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber überraschend und schnell. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat FAQs für das Homeoffice während der Corona-Pandemie zusammengestellt, worin es auch auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung eingeht.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

     

     

    148466 – MMI März 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Februar 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Schulen und Kitas bringt viele berufstätige Eltern in eine schwierige Situation. Der Bundesrat hat deshalb ein Gesetz gebilligt, mit dem der Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 erweitert werden soll.

    Kosten für Hausnotrufsysteme können nach Ansicht des Sächsischen Finanzgerichts steuerlich geltend gemacht werden, obwohl die Dienstleistung nicht im Haushalt der Betroffenen erfolgt. Daneben sei in der kalten Jahreszeit auch auf die steuerliche Geltendmachung der Kosten für einen Winterdienst hingewiesen. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Monatsinformation liegt bei der Erbschaftsteuer. Das Berliner Testament und dessen Auswirkung auf die Erbschaftsteuer oder dass der Abriss wegen Gebäudemängeln die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim entfallen lassen kann, sind wissenswerte Informationen für Erben.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

    146033 – MMI Februar 2021

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Januar 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    fast das gesamte Jahr über haben die Corona-Krise und die damit verbundenen (steuer-)rechtlichen Änderungen die Berichterstattung geprägt. Es verwundert daher nicht, dass zum Jahresende und darüber hinaus die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und die häufig dadurch bedingten steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel einen Schwerpunkt dieser Monatsinformation bilden.

    Ein Großteil der Beiträge beschäftigt sich mit wichtigen steuerlichen Regelungen. Diese betreffen u. a. die Umsatzsteuersätze ab 2021, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Anhebung der Entfernungspauschale, die Einführung einer Homeoffice-Pauschale, die Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale sowie das Zweite Familienentlastungsgesetz.

    Durch das Fortbestehen der Pandemie wurden verschiedene Fristen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Krise verlängert, wie beispielsweise bei den Zuschüssen der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und dem sog. Corona-Bonus für Arbeitnehmer.

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    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

    144260 – MMI Januar 2021

  • WICHTIGE MITTEILUNG IM RAHMEN DER CORONA-PANDEMIE (LOCKDOWN); ÖFFNUNGSZEITEN!

    Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
    Liebe Mitmenschen,

    auch in Zeiten des erneuten Lockdowns sind wir gerne für Sie da, sowohl telefonisch, als auch per E-Mail. Sollte eine persönliche Vorsprache dringend notwendig sein, bitten wir vorab um telefonische Vereinbarung eines Besprechungstermins. Auch wir sind angehalten, die vorgeschriebenen Maßnahmen einzuhalten.

    UNSERE BITTE AN SIE:

    Sollten Sie sich krank fühlen, nehmen Sie bitte nur telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf. Weiterhin gelten die allgemeinen Schutz- und Hygienevorschriften.

    Das Betreten der Büroräume ist grundsätzlich nur mit Mundschutz möglich. Außerdem bitten wir darum, einzeln einzutreten.

    In der Zeit vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 bleibt unser Büro geschlossen. 

    In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen.

    Bleiben Sie gesund!

     

    K. Schmidt & H.-P. Heuser
    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte