Autor: schmidtheuser

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation März 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein.

    Zu einer Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern kommt es hingegen dank eines Schreibens der obersten Finanzbehörden. So muss seit 1. Januar 2020 nur noch 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch künftig noch mehr Arbeitnehmer in die Pedale treten und ihren Pkw stattdessen stehen lassen.

    2018 stand die neue Datenschutzverordnung im Blickpunkt. Auch wenn es um die Thematik ruhiger geworden ist, darf man sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder bestehende Pflichten ignorieren. Wer als Arbeitnehmer Kundendaten missbraucht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

    Das Thema Pflege ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre. Zu begrüßen ist daher, dass der Mindestlohn für Beschäftigte in der Alten-pflege steigen soll.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    122865 – MMI März 2020

     

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation Februar 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zum Jahreswechsel 2019/2020 traten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht umfangreiche Änderungen in Kraft. Einen Überblick hierzu erhalten Sie in dieser Ausgabe.

    In aller Munde ist die Ausgabepflicht von Kassenbelegen. Für Aufhorchen sorgte nun eine Erklärung der Bundesregierung, dass auf die genannte Pflicht verzichtet werden kann, sofern eine sog. sachliche Härte für den Steuerpflichtigen vorliegt. Ob dem so ist, entscheidet das zuständige Finanzamt.

    Viele haben ihren Geschenkgutschein von Heiligabend noch nicht eingelöst. Beachten Sie bitte, dass ein fehlender Vermerk auf dem Gutschein, bis wann dieser einzulösen ist, nicht dazu führt, dass jener zeitlebens einlösbar wäre. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, die am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde, beginnt.

    Wenn auch Ihre Immobilie über eine alte Öl-Heizung verfügt, sollten Sie sich Gedanken machen, diese gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage auszutauschen. Neben dem Umweltaspekt gibt es einen spür-baren Investitionszuschuss.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

    Steuerberater – Dipl.-Finanzwirte

    121384 – MMI Februar 2020

     

  • MMI – Monatliche Mandanteninformation 01/2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn auch Sie in Kryptowährungen investiert haben bzw. dies erwägen, be-achten Sie bitte, dass potenzielle Gewinne der Steuer unterliegen, wenn ein An- und Verkauf innerhalb eines Jahres stattgefunden hat. Nach einem aktu-ellen Urteil sind Kryptowährungen und Fremdwährungen vergleichbar.

    Eine Entlastung gibt es für Kleinunternehmen. So wird ab 1. Januar 2020 die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben.

    Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die sog. Düsseldorfer Tabelle geändert. Geregelt sind dort die Bedarfssätze für Kinder, der Bedarf von Studierenden und die Selbstbehalte.

    Außerdem gilt es, spätestens ab 1. Januar 2020 die aktualisierten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich-nungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) anzuwenden.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    119748 – 2020_Januar_MMI

  • Bürozeiten vom 23.12.2019 bis einschließlich Neujahr 2020!

    Unser Büro ist in der Zeit vom 23.12.2019 bis einschließlich Neujahr nicht besetzt.

    Ab dem 02.01.2020 sind wir wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar.

    Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen, wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr!

  • Blitzlicht 12/2019

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unbelegte Brötchen nebst Heißgetränk

    zur Verfügung, führt dies – anders als bei einem vollständigen Frühstück – nicht

    zu einem steuerpflichtigen Sachbezug.

    Wer sich auf beruflichen Reisen von seiner Ehefrau begleiten lässt, läuft Gefahr,

    diese Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend machen zu können. Die

    Begleitung an touristisch attraktive Orte mit hohem Freizeitwert ist vielmehr

    Privatvergnügen.

    Die Archivierung von Unterlagen kostet Geld. Unternehmer sollten daher zum

    Jahresende prüfen, welche Buchführungsunterlagen sie vernichten können.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen

    Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

     

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