Blitzlicht 6/2018
Gepostet am Juni 25, 2018 in BlitzlichtSehr geehrte Damen und Herren,
die Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer können grundsätzlich unbeschränkt
abgezogen werden. Einschränkungen kann es aber geben, wenn es
sich im Miteigentum befindet.
Wer als privat Versicherter Krankheitskosten teilweise selbst trägt, erhält unter
Umständen eine Beitragsermäßigung bei seiner Krankenversicherung. Eine
steuermindernde Berücksichtigung der Krankheitskosten als Sonderausgaben
ist allerdings nicht möglich. Die Kosten können allenfalls als außergewöhnliche
Belastung geltend gemacht werden.
Die Ferienzeit steht vor der Tür. Viele Schüler sind auf der Suche nach einem
Ferienjob. Arbeitgeber sollten hier wissen, dass Ferienjobs für Schüler regelmäßig
sozialversicherungsfrei sind.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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