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  • Monatliche Mandanteninformation Januar 2024

    Guten Tag,
    zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen
    und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.
    Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen.
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023
    zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende
    Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen
    nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum
    Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.
    Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen
    zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins
    Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden
    im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die
    Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.
    Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz
    zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes
    umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.
    Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
    werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation
    oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.- Finanzwirte

    233950 – MMI Januar 2024

  • Bürozeiten vom 24.12.2023 bis 01.01.2024!

    Humorvolle Weihnachtskarte für Unternehmen und Firmen aller Art ...

    Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen, wünschen Ihnen und Ihren Familien Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr!

    Unser Büro ist in der Zeit vom 24.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 nicht besetzt.

    Ab dem 02.01.2024 sind wir wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar.

     

     

  • Monatliche Mandanteninformation Dezember 2023

    Guten Tag,

    das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments zu entscheiden. Die Finanzbehörde hat im Streitfall die Vermietung und beabsichtigte Veräußerung der Container durch den Kläger zu Unrecht nicht als gewerblich eingestuft.

    Der Bundesfinanzhof entschied erneut zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Demnach kann bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer vGA führender Anscheinsbeweis für die
    Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde.

    Mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis kann es gerechtfertigt sein, in einem Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache den Tatverdacht nicht zu begründen. Das Steuergeheimnis verbietet es, Dritten gegenüber aus Steuerstrafverfahren bekanntgewordene personenbezogene Daten zu offenbaren. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.

    Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 %. Darauf verständigte sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Ampel-Koalition.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H.-P: Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    231082 – MMI Dezember 2023

  • Monatliche Mandanteninformation November 2023

    Guten Tag,
    der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geleistet werden, zur  Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen
    werden können. In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof bzgl. der Rechtmäßigkeit eines Vorsteuerabzugs Stellung zu den Anforderungen an das „Wissenmüssen“ des Steuerpflichtigen von einem fremden „Mehrwertsteuerbetrug“. Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.
    Das am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Sofern Eintragungen in das Transparenzregister noch nicht erfolgt sind,
    sollten diese dringend nachgeholt werden, da ansonsten Bußgelder drohen. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium in einem Verbändeanschreiben erneut hingewiesen.

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    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    MMI November 2023

  • Monatliche Mandanteninformation Oktober 2023

    Guten Tag,

    neben interessanten Entscheidungen der Gerichte, fällt der Schwerpunkt dieser Monatsinformation auf die Gesetzgebung. Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es soll am 01.01.2024 in Kraft treten, muss zuvor aber noch den Bundesrat passieren. Zeit, für einen kurzen Überblick zum sog. Heizungsgesetz. Außerdem hat das Bundeskabinett am 30.08.2023 den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz: Wachstumschancengesetz – beschlossen. Es soll mit den enthaltenen Maßnahmen die Wirtschaft ankurbeln. Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Einführung einer generellen Arbeitszeitaufzeichnungspflicht umfassende Änderungen im Arbeitszeitgesetz geplant. Der entsprechende Referentenentwurf soll bis Ende 2023 verabschiedet werden.

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    K. Schmidt + H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    226542 – MMI Oktober 2023