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  • Monatliche Mandanteninformation März 2024

    Guten Tag,
    der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem
    Arbeitsvertrag für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen
    Einrichtung des Arbeitgebers bestimmt.
    In einem weiteren Urteil hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Aufwendungen für
    eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von
    deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.
    Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Zuwendungen beim Empfänger zu keinen
    einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Bei Geschäftsfreunden ist dies zu verneinen,
    wenn z. B. Veranstaltungen lediglich der Aufrechterhaltung und Vertiefung der
    Kundenkontakte dienen.
    Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist ab dem
    Veranlagungszeitraum 2023 die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer
    notwendig. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt das Vorgehen in
    den Fällen, wenn dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer des
    Arbeitnehmers nicht vorliegt.
    Der Europäische Gerichtshof sieht bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken die
    Umsatzsteuerpflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem deutschen
    Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an.
    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen
    Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

     

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    239464 – MMI März 2024

  • Monatliche Mandanteninformation Februar 2024

    Guten Tag,

    bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbegünstigungen für Winterdienst- bzw. Schneeräumkosten betreffend öffentliche Gehwege mit der Begründung ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundstück ausgeführt werden. Diese Auffassung widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.

    Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet laut Finanzgericht Hamburg die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.

    Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich in ihrer Freizeit über Dienstplanänderungen zu informieren oder Weisungen des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitszeit entgegenzunehmen, z. B. per SMS.

    Der Referentenentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist veröffentlicht worden. Er enthält u. a. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre.

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    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

     

    236530 – MMI Februar 2024

     

  • Monatliche Mandanteninformation Januar 2024

    Guten Tag,
    zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen
    und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.
    Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen.
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023
    zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende
    Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen
    nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum
    Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.
    Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen
    zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins
    Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden
    im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die
    Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.
    Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz
    zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes
    umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.
    Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
    werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.
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    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt & H.-P. Heuser

    Steuerberater, Dipl.- Finanzwirte

    233950 – MMI Januar 2024

  • Bürozeiten vom 24.12.2023 bis 01.01.2024!

    Humorvolle Weihnachtskarte für Unternehmen und Firmen aller Art ...

    Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen, wünschen Ihnen und Ihren Familien Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr!

    Unser Büro ist in der Zeit vom 24.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 nicht besetzt.

    Ab dem 02.01.2024 sind wir wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar.

     

     

  • Monatliche Mandanteninformation Dezember 2023

    Guten Tag,

    das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments zu entscheiden. Die Finanzbehörde hat im Streitfall die Vermietung und beabsichtigte Veräußerung der Container durch den Kläger zu Unrecht nicht als gewerblich eingestuft.

    Der Bundesfinanzhof entschied erneut zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Demnach kann bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer vGA führender Anscheinsbeweis für die
    Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde.

    Mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis kann es gerechtfertigt sein, in einem Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache den Tatverdacht nicht zu begründen. Das Steuergeheimnis verbietet es, Dritten gegenüber aus Steuerstrafverfahren bekanntgewordene personenbezogene Daten zu offenbaren. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.

    Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 %. Darauf verständigte sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Ampel-Koalition.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    K. Schmidt + H.-P: Heuser

    Steuerberater, Dipl.-Finanzwirte

    231082 – MMI Dezember 2023