Monatliche Mandanteninformation Januar 2024

Guten Tag,
zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen
und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.
Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023
zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende
Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen
nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum
Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.
Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen
zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins
Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden
im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die
Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz
zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes
umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.
Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation
oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

K. Schmidt & H.-P. Heuser

Steuerberater, Dipl.- Finanzwirte

233950 – MMI Januar 2024