AKTUELLE INFORMATIONEN HINSICHTLICH DER LOCKERUNGEN ZUR CORONA-PANDEMIE
WICHTIGE MITTEILUNG!!! Liebe Mandantinnen, Liebe Mandanten, Liebe Mitmenschen, auch wenn nunmehr nach und nach Lockerungen der Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolgt sind bzw. erfolgen werden, möchten wir Sie um Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bitten. Das Betreten der Büroräume ist grundsätzlich nur mit Mundschutz möglich. In solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam das gleiche Ziel zu verfolgen. Bleiben Sie gesund! K. Schmidt & H.-P. Heuser GbR...
mehrMMI – Monatliche Mandanteninformation Juni 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, ein erhöhtes Maß an „Homeoffice-Tagen“ kann zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuer- lichen Situation betroffener Grenzpendler führen. Das Bundesfinanzministerium hat daher mit den entsprechenden Ländern Vereinbarungen getroffen, die grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie entlastet. Ein Verfahren mit „besonderer Bedeutung“ wird vor dem Finanzgericht Saar-land geführt. Es geht um die...
mehrWichtige Mitteilung
WICHTIGE MITTEILUNG!!! Liebe Mandantinnen, Liebe Mandanten, auch wenn nunmehr nach und nach Lockerungen der Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolgen, sind wir alle angehalten dabei zu helfen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und keine erneute Verschlimmerung herbeizuführen! Sollte eine persönliche Vorsprache vereinbart sein, ist das Betreten der Büroräume mit Mundschutz möglich. Wir sind natürlich weiterhin zu den gewohnten Bürozeiten für Sie per E-Mail (stb@schmidt-heuser.de) oder auch telefonisch unter 06443...
mehrMMI – Monatliche Mandanteninformation Mai 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, die Corona-Krise beeinflusst mittlerweile fast alle Lebensbereiche. Im steuerlichen Bereich ergeben sich daher auch viele Fragen, die die Finanzbehörden und Gerichte zu erörtern haben. So erließ das Bundesfinanzministerium eine Verfügung, die die Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus auf steuerliche Maßnahmen behandelt und teilte Steuerbefreiungen für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer mit. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Tätigkeitsverbot oder Quarantäne von seiner Arbeit...
mehrMMI – Monatliche Mandanteninformation April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, die Corona-Krise hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche. Lesen Sie in dieser Ausgabe, was der Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen bis-her an Maßnahmen eingeleitet haben. Der sog. Phantomlohn ist in die Abrechnung von Lohn- und Gehalt mit einzubeziehen. Es müssen dafür auch die entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträge angemeldet und abgeführt werden. Die Ursachen aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen kann, können – wie aufgezeigt wird – viel-fältig sein. Fahrtenbuch und...
mehrWichtige Mitteilung hinsichtlich des Coronavirus!
BITTE BEACHTEN!!! Liebe Mandantinnen, Liebe Mandanten, wir alle müssen dabei helfen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wir möchten Sie daher bitten, nicht zeitkritische persönliche Gesprächstermine zu verschieben. Wir beraten Sie selbstverständlich auch weiterhin gerne und sind für Sie per E- Mail (stb@schmidt-heuser.de) oder auch telefonisch unter 06443 8234 0 zu den gewohnten Bürozeiten erreichbar. Etwaige Unterlagen, die Sie abgeben oder abholen möchten, sind auf einem für Sie bereitgestellten Tisch im Vorraum...
mehrWegfall der Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen
Wer bislang am Lastschrifteinzugsverfahren bezüglich der vierteljährlichen Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen) nicht teilgenommen hat, kommt im nächsten Quartal nicht mehr drum herum. Ab Juni 2020 versendet das Finanzamt keinerlei Zahlungserinnerungen mehr, sodass eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren dringend empfohlen wird. Es soll damit erhebliche Porto- und Papierkosten eingespart werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier:...
mehrMMI – Monatliche Mandanteninformation März 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein. Zu einer Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern kommt es hingegen dank eines Schreibens der obersten Finanzbehörden. So muss seit 1. Januar 2020 nur noch 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. Es bleibt...
mehrMMI – Monatliche Mandanteninformation Februar 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Jahreswechsel 2019/2020 traten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht umfangreiche Änderungen in Kraft. Einen Überblick hierzu erhalten Sie in dieser Ausgabe. In aller Munde ist die Ausgabepflicht von Kassenbelegen. Für Aufhorchen sorgte nun eine Erklärung der Bundesregierung, dass auf die genannte Pflicht verzichtet werden kann, sofern eine sog. sachliche Härte für den Steuerpflichtigen vorliegt. Ob dem so ist, entscheidet das zuständige Finanzamt. Viele haben ihren Geschenkgutschein von Heiligabend...
mehrMMI – Monatliche Mandanteninformation 01/2020
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn auch Sie in Kryptowährungen investiert haben bzw. dies erwägen, be-achten Sie bitte, dass potenzielle Gewinne der Steuer unterliegen, wenn ein An- und Verkauf innerhalb eines Jahres stattgefunden hat. Nach einem aktu-ellen Urteil sind Kryptowährungen und Fremdwährungen vergleichbar. Eine Entlastung gibt es für Kleinunternehmen. So wird ab 1. Januar 2020 die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die sog. Düsseldorfer Tabelle...
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