Kategorie: Allgemein

  • Blitzlicht 09/2019

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können nur bis 1.000 € im Monat steuerlich berücksichtigt werden. Nicht unter diese Begrenzung fallen jedoch  Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände.

    Ausgaben für Firmenfeiern können nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Bereitet die Quantifizierung des beruflichen Teils Schwierigkeiten, ist dieser Anteil zu schätzen.

    Grundstückseigentümer können von ihren Nachbarn verlangen, dass diese Äste entfernen, die in das eigene Grundstück ragen.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

     

    0053580_00000_Blitzlicht_09-2019

     

  • Blitzlicht 08/2019

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    normalerweise ist der Abschluss eines Sky-Bundesliga-Abonnements ein reines Privatvergnügen. Für Torwarttrainer einer Profi-Fußballmannschaft können jedoch andere Maßstäbe gelten. Hier kommt eine steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten in Betracht. Zahlt ein wegen Urheberrechtsverletzung Abgemahnter Geld, um einer Klage zu entgehen, handelt es sich nicht um geleisteten Schadensersatz. Vielmehr stellt die Abmahnung eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar. Einnahmen von nebenberuflich tätigen Übungsleiterinnen und -leitern sind bis zur Höhe von 2.400 € steuerfrei. Sie gelten nicht als Arbeitsentgelt und sind in Folge sozialversicherungsfrei.

    Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

    Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

     

    Klaus Schmidt & Hans-Peter Heuser

     

    111223 – 0053580_00000_Blitzlicht_07-2019

  • Verstärkung gesucht!

    Verstärkung gesucht!

    Sie suchen eine neue Herausforderung oder wollen sich beruflich verändern?

    Dann sind Sie bei uns genau richtig! Bereichern Sie unser Steuerteam!

    https://www.schmidt-heuser.de/karriere

  • Hans-Peter Heuser: „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“

    Hans-Peter Heuser: „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“

    Der im Jahre 2008 als Mitgesellschafter eingetretene ehemalige Finanzbeamte und Steuerberater Hans-Peter Heuser hat im letzten Jahr nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung vom Fachausschuss des Deutschen Steuerberaterverbandes die offizielle Anerkennung als „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) erworben.  (mehr …)

  • Bericht über Schmidt & Heuser in der Sonntagsbeilage der Wetzlarer Neuen Zeitung „Kompakt! Lahn-Dill zum Sonntag“

    Bericht über Schmidt & Heuser in der Sonntagsbeilage der Wetzlarer Neuen Zeitung „Kompakt! Lahn-Dill zum Sonntag“

    Seit über 60 Jahren zuverlässiger Partner in allen Fragen der Steuer- und Wirtschaftsberatung

    (Aßlar-Werdorf.) Die im Aßlarer Stadtteil Werdorf ansässige Steuerberatungssozietät Schmidt & Heuser befindet sich in den letzten Jahren auf einem stetigen Wachstumskurs. Mit dem Bezug der neuen und erweiterten Geschäftsräume im Jahre 2012 ist die Anzahl der Mandanten spürbar gestiegen. Der damit einhergehende größere Beratungsbedarf ist mit ausschlaggebend dafür, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich vergrößert wurde. Wie die Geschäftsleitung des Unternehmens mitteilte, werden zur Verstärkung des Mitarbeiterteams aktuell ausgebildete Steuerberater bzw. Steuerfachwirte zur Anstellung gesucht…

    zum kompletten Artikel als PDF (Quelle: Sonntagsbeilage der WNZ vom 15.03.2015)