Wegfall der Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen

Wer bislang am Lastschrifteinzugsverfahren bezüglich der vierteljährlichen Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen) nicht teilgenommen hat, kommt im nächsten Quartal nicht mehr drum herum. Ab Juni 2020 versendet das Finanzamt keinerlei Zahlungserinnerungen mehr, sodass eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren dringend empfohlen wird. Es soll damit erhebliche Porto- und Papierkosten eingespart werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier: https://service.hessen.de/xbcr/SEPA_Lastschriftmandat_fuer_Veranlagungs.pdf

 

Quelle: NWB Datenbank