Blitzlicht 7/2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer Pflegekinder betreut, übernimmt eine große soziale Verantwortung, da
oftmals frühkindliche Traumata vorliegen. Besuchen die Pflegeeltern medizinische
Seminare, um mit der Krankheit im Alltag heilungsfördernd umgehen
zu können, sind die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich
abziehbar.

Tätigkeiten sind dann steuerlich relevant, wenn sie mit der Absicht unternommen
werden, auf Dauer einen steuerpflichtigen Gewinn zu erwirtschaften.
Anderenfalls nimmt das Finanzamt Liebhaberei an. Etwaige Verluste werden
sodann steuerlich nicht anerkannt. Doch auch bei prognostizierten dauernden
Verlusten kann eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, wenn die Verluste nicht
auf persönlichen Gründen beruhen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

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