Blitzlicht 9/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

nur positive gewerbliche Einkünfte führen dazu, dass ansonsten nicht gewerbliche Einkünfte als
Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden. Negative gewerbliche Einkünfte können
eine solche Abfärbung nicht bewirken.

Die verbilligte Vermietung von Wohnungen kann zur Folge haben, dass der
Werbungskostenabzug eingeschränkt wird. Der Bundesfinanzhof stellt zur Orientierung
Grundsätze zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen auf.

Rechnungsangaben müssen es der Finanzverwaltung ermöglichen, das Bestehen des
Vorsteuerabzugsrechts zu kontrollieren. Es dürfen dabei keine unzumutbaren Anforderungen an
die Rechnung gestellt werden. Der Steuerpflichtige kann ergänzende Unterlagen beibringen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

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