Blitzlicht 4/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung kommt nicht
in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine Arbeitsstätte auch von der Hauptwohnung
aus in zumutbarer Weise täglich erreichen kann.

Wann eine Berufsausbildung endet, hat Auswirkungen auf die steuerliche
Berücksichtigung von Kindern. Ist das Ende der Berufsausbildung gesetzlich
festgelegt, kann – unabhängig von der Bekanntgabe des Abschlussprüfungsergebnisses
– bis zu diesem Zeitpunkt Kindergeld zu gewähren sein.

Die Kosten für Luxus-Pkw mindern nicht den steuerlichen Gewinn, soweit sie
unangemessen sind. Entsprechend können weder Ansparabschreibung noch
Investitionsabzugsbetrag dafür gebildet werden.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

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