Blitzlicht 12/2019
Gepostet am Dez 6, 2019 in AllgemeinSehr geehrte Damen und Herren,
stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unbelegte Brötchen nebst Heißgetränk
zur Verfügung, führt dies – anders als bei einem vollständigen Frühstück – nicht
zu einem steuerpflichtigen Sachbezug.
Wer sich auf beruflichen Reisen von seiner Ehefrau begleiten lässt, läuft Gefahr,
diese Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend machen zu können. Die
Begleitung an touristisch attraktive Orte mit hohem Freizeitwert ist vielmehr
Privatvergnügen.
Die Archivierung von Unterlagen kostet Geld. Unternehmer sollten daher zum
Jahresende prüfen, welche Buchführungsunterlagen sie vernichten können.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser
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