Blitzlicht 03/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gesetzgeber hat steuerlichen Rückenwind für die private Nutzung betrieblicher
(Elektro)Fahrräder sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge gegeben. Lesen Sie,
unter welchen Voraussetzungen die neuen steuerlichen Vergünstigungen gelten.
Bei gemischt genutzten Gegenständen müssen Sie entscheiden, ob und ggfs. in
welchem Umfang Sie diese Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen
zuordnen wollen. Für 2018 muss diese Entscheidung bis zum 31. Juli 2019
erfolgt sein.
Der Bundesgerichtshof hat sich zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung
geäußert. Hieraus muss sich insbesondere ergeben, in welcher Behandlungssituation
welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben
sollen.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schmidt und Hans-Peter Heuser

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